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1-2-3-Regel

Die einzelnen Teilabschnitte des Rebstocks weisen ein unterschiedliches Alter auf. Die Regel besagt, dass Wein aus einjährigem Holz stammt - den jungen, noch grünen Trieben. Dieses muss einem zweijährigen Holz entspringen, welches aus drei- oder mehrjährigem Holz gewachsen ist. Siehe dazu auch unter Auge und Wasserschosse.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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