Zusatzbezeichnung für „bessere bzw. herausragende Weinqualitäten“ in Portugal und Spanien mit höheren Produktionsvorgaben, die der höchsten Qualitätsstufe vorbehalten ist (DO, DOC bzw. DOCa).
Hier bezeichnet dies einen Wein mit definierten höheren Anforderungen bezüglich Vinifikation, Alkoholgehalt und Ausbau (Reifedauer in Fass und Flasche) als bei normalen Abfüllungen. Die Bestimmungen betreffen vor allem Rotweine, bei Weiß- und Rosé-Weinen sind die Vorgaben bezüglich des Ausbaus zumeist geringer. Ein Reserva muss zumindest 36 Monate gereift sein, davon zumindest 12 Monate im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Die höchste Stufe Gran Reserva muss zumindest 60 Monate gereift sein, davon zumindest 18 Monate (24 Monate waren es bis 2005) im Eichenfass und den Rest in der Flasche. Nicht selten sind dies Weine aus besten Jahrgängen und/oder besten Trauben einer Weinlese. Im Gegensatz zu einem Crianza (Stufe unter Reserva) gibt es bei Reserva und Gran Reserva keine Sonderregelungen einzelner Weinbaugebiete. Renommierte Weingüter überschreiten diese Vorgaben oft beträchtlich. Das berühmte Spitzenprodukt „Gran Reserva 890“ des Weingutes La Rioja Alta zum Beispiel reift zumindest sechs bis acht Jahre in Barriques und weitere sechs Jahre in der Flasche.
Hier darf die Stufe Reserva nur für einen „besonderen Jahrgang von herausragender Qualität“ verwendet werden. Ein Rotwein muss drei Jahre (davon eines in der Flasche), ein Weißwein ein Jahr (davon sechs Monate in der Flasche) reifen bzw. gelagert worden sein. Beträgt der Alkoholgehalt zumindest 0,5% vol mehr als die standardmäßige DOC-Vorgabe, darf sich ein portugiesischer Reserva Garrafeira nennen.
Siehe auch die weingesetzlichen Bestimmungen unter Spanien und Portugal, sowie unter den sinngemäß ähnlichen Begriffen Reserve (Deutschland, Österreich) und Riserva (Italien).
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“