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ADI

Abkürzung für „acceptable daily intake“ (dt. akzeptable oder annehmbare tägliche Einnahme = ETD erlaubte Tagesdosis). Darunter wird die duldbare Menge einer Substanz verstanden, die ein Mensch während seiner gesamten Lebenszeit täglich ohne negative oder die Gesundheit beeinträchtigende Folgen aufnehmen kann. In der Regel werden die Mengen im Tierversuch ermittelt, wobei die entsprechenden Stoffe (Schadstoffe) über die Nahrung über einen längeren Zeitraum täglich zugeführt werden. Die Angaben erfolgen dann in mg/kg Körpergewicht. Eine Substanzmenge, die im Tierversuch keinerlei Veränderungen hervorgerufen hat, nennt man No-effect-level (NEL). Zur Errechnung der tolerierbaren Höchstmenge beim Menschen wird dieser Wert durch 100 geteilt. Mit dem „Sicherheitsfaktor 100“ sollen unbekannte Risiken, wie besonders empfindliche Personen, extreme Abweichungen vom durchschnittlichen Verzehr und andere unbekannte Faktoren berücksichtigt werden. Wenn also eine Dosis von 100 mg/kg Körpergewicht und Tag für das Tier als unbedenklich eingestuft wird, würde die vertretbare Tagesdosis beim Menschen nur 1 mg/kg Körpergewicht/Tag betragen. Dies ist der ADI-Wert.

Grenzwerte für bestimmte Stoffe

Die Definition „not specified“ besagt, dass die tolerierbare Dosis nicht ermittelt werden konnte oder noch nicht wurde. Denn bei vielen Stoffen ergeben selbst große Mengen keine Effekte im Tierversuch. Die ADI-Werte werden von der WHO (World-Health-Organization) veröffentlicht. Verschiedene Stoffe in Nahrungsmitteln und alkoholischen Getränken wie Weinen und Spirituosen können ab bestimmten Mengen schädlich sein, deshalb sind Grenzwerte definiert. Das sind Acetaldehyd, Allergene, Blei (siehe auch unter Schwermetalle), Cadaverin, Diammoniumphosphat, Essigsäure, Eiweißstoffe/Gluten, Ethylcarbamat, Isoamylamin, Histamin, Koffein, Methanol, Ochratoxin A, Phenylethylamin, Putrescin, schweflige Säure, Silberchlorid, Thiamin und Tyramin. Die Grenzwerte für Wein und Weinerzeugnisse werden mit EU-Verordnungen vorgeschrieben.

Alkoholmengen

Bezüglich Alkoholmengen wird von der WHO eine „vermutlich nicht schädigende Obergrenze“ publiziert. Es wird aber kein ADI-Wert angegeben, um falsche Interpretationen zu verhindern. Es gibt auch die Codes TWI (Tolarable Weekly Intake = tolerierbare wöchentliche Einnahme) und PTWI (Provisional Tolarable Weekly Intake = vorläufig duldbare wöchentliche Einnahme), sowie den MAK-Wert (Maximale-Arbeitsplatz-Konzentration). Welche regelmäßig konsumierte Menge Alkohol vermutlich (!) nicht gesundheitsschädlich ist, wird unter Gesundheit beschrieben. Tabellarische Aufstellungen von relevanten Stoffen gibt es unter den beiden Stichwörtern Gesamtextrakt (Weininhaltsstoffe) und Mittel bei der Weinbereitung.

Stimmen unserer Mitglieder

Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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