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Amtliche Prüfnummer

Amtliche Prüfnummer Zwingend erforderliche sensorische und analytische Prüfung für Qualitätsweine bzw. Pädikatsweine in Deutschland (für die beiden Qualitätsstufen Wein und Landwein ist dies nicht notwendig). Als Beleg für die bestandene Prüfung wird die Amtliche Prüfnummer vergeben, die am Etikett angeführt werden muss. Aus dieser lassen sich Prüfstelle, Erzeuger und Jahrgang zweifelsfrei zurückverfolgen.

Der Wein darf vom Beginn der Antragstellung bis zum Ende des Verfahrens und ab dem Zeitpunkt der Erteilung nicht mehr verändert werden. Von diesem Verbot bleiben jedoch notwendige Vorkehrungen für die übliche Weinpflege unberührt. Dazu zählen das Schwefeln, ein Zusatz von Ascorbinsäure und Metaweinsäure sowie die Filtration (nicht jedoch die verschiedenen Schönungs-Techniken).

analytische und sensorische Prüfung

Die analytische Prüfung mittels standardisierter Verfahren umfasst Alkoholgehalt (vorhandener Alkoholgehalt, gesamter Alkoholgehalt), zuckerfreier Extrakt, Restzucker, Gesamtsäure, freie schweflige Säure, gesamte schweflige Säure (freie und gebundene Säure), relative Dichte, sowie Kohlendioxiddruck bei Schaumwein und Perlwein.

Die sensorische Prüfung erfolgt durch amtlich bestellte professionelle Prüfer. Vorab werden sensorische Vorbedingungen mit JA oder NEIN bewertet, wobei ein einziges NEIN den Ausschluss bedeutet. Dies sind Anbaugebiet, Prädikat (wenn angegeben), Rebsorte (wenn angegeben), Farbe, Klarheit und Perlenbildung bei Schaumwein und Perlwein.

Dann werden nach einem Fünf-Punkte-Schema die drei Kriterien Geruch, Geschmack und Harmonie bewertet. Unter Harmonie ist das positive Zusammenwirken von Geruch und Geschmack zu verstehen. Die Bewetung der Harmonie darf gegenüber Geruch und Geschmack um maximal 1,0 Punkte nach oben abweichen. Sind Geruch und Geschmack unterschiedlich bewertet, gilt die jeweils höhere Punkteanzahl als Maßstab. Für alle drei Kriterien sind zumindest je 1,5 Punkte zu erreichen. Die durch drei geteilte Summe ergibt die Qualitätszahl, die ebenfalls zumindest 1,5 betragen muss: 

  • 5 - von 4,50 bis 5,00 - hervorragend
  • 4 - von 3,50 bis 4,49 - sehr gut
  • 3 - von 2,50 bis 3,49 - gut
  • 2 - von 1,50 bis 2,49 - zufriedenstellend
  • 1 - von 0,50 bis 1,49 - nicht zufriedenstellend = kein Qualitätswein
  • 0 - keine Bewertung, Ausschluss des Erzeugnisses

Prüfnummer

Die Nummern sind in den Bundesländern etwas unterschiedlich. Bei nur einer Prüfstelle kann diese Nummer fehlen. Bei kleinen Anbaugebieten fehlt auch die Ortskennzeichnung. Ein konkretes Beispiel mit Prüf-Nr 4 318 063 10 94:

  • Prüfstelle: 4 = Alzey (1 = Koblenz, 2 = Wittlich, 3 = Trier, 5 = Neustadt, 6 und 7 = Bad Kreuznach)
  • Betriebssitz des Antragstellers: 318 = Stein-Bockenheim (kann auch 2-stellig sein)
  • Erzeuger oder Abfüller: 063 = Weingut Steitz (ein Weingut kann mehrere haben)
  • geprüfter Wein: 10 = der 10. Wein (kann auch 3-stellig sein)
  • Jahr der Prüfung (nicht Jahrgang): 94 = 1994

weiterführende Informationen

In Österreich wird mit einem sehr ähnlichen Verfahren für Qualitätsweine die sinngemäß identische Staatliche Prüfnummer vergeben. Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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