Bezeichnung für einen Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Baden mit blass- bis hellroter Farbe. Es handelt sich gemäß EU-Recht um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht. Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber gemäß deutschem Weinrecht nicht als Rosé bezeichnet werden.
Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein verwendet werden, wenn diese Produkte nur aus Wein aus dem Anbaugebiet Baden hergestellt wurden. Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung der Sorten Ruländer (Pinot Gris) und Spätburgunder (Pinot Noir) produziert werden. Weitere namens- und ursprungsgeschützte Weine mit ähnlichen Bestimmungen sind Schieler und Schillerwein (Deutschland) sowie Schiller (Schweiz).
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach