Bezeichnung französisch für „kleines Banner“) für ein amtliches Verschlusszeichen in Form eines Siegels oder einer Plombe. Auch die Flaschen alkoholischer Getränke werden mit einer Banderole versehen. Sie werden in den einzelnen Ländern in verschiedener Art und Weise in Form eines am Flaschenhals angebrachten und über den Verschluss geführten Papierstreifens verwendet. In Österreich wurden sie im Jahre 1985 infolge des Weinskandals (Verfälschung mit Diethylenglykol) eingeführt. Der Papierstreifen wurde beim Öffnen einer Flasche zerstört, um einem Missbrauch wie neuerliches Abfüllen mit einem minderen Wein vorzubeugen. Sie dienten der Mengenkontrolle, da sie mit dem Nennvolumen, der Betriebsnummer des Abfüllers und einer fortlaufenden Nummer versehen und waren für Qualitätsweine und Prädikatsweine zwingend vorgeschrieben.
Seit dem Jahrgang 2008 wurde sie durch die im Bild gezeigten runden Etiketten ersetzt. Diese enthalten nur mehr die Betriebsnummer des Abfüllers, das Staatswappen (Bundesadler) sowie einen Kennbuchstaben der ausgebenden Druckerei. Die bei der Vergabe der Staatlichen Prüfnummer erforderlichen Qualitätskontrollen werden durch die Prüfnummer am Etikett (Bild links) und die rot-weiß-rote Banderole (Bild rechts) dokumentiert. Siehe auch unter Weinbezeichnungsrecht und Weingesetz.
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg