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Gemäß Weinbezeichnungsrecht (siehe dort im Detail) der EU ist für Getränke über 1,2% vol Alkoholgehalt jeglicher Gesundheitsbezug auf dem Etikett und bei werblich eingestuften Aussagen verboten, weil damit Alkoholkonsum als positiv suggeriert wird. Dazu zählt auch der Begriff „bekömmlich“ und ähnlich lautende.

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Sigi Hiss

Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.

Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen

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