Der deutsche Weingutsbesitzer und Reichsrat Franz Eberhard Ritter von Buhl (1867-1921) stammte aus einer Weinbaufamilie in der Pfalz und studierte Rechts- und Volkswirtschaft. Er übernahm nach dem Tode seines Vaters Franz Armand Buhl (1837-1896) das Weingut „Peter Heinrich Jordan Erben“. Nach seiner Heirat vereinigte er das Erbe 1909 mit den angeheirateten Flächen zu einem der größten deutschen Weingüter in Privatbesitz und nannte es später nach seinem 1912 erhaltenen Titel „Reichsrat der bayrischen Kammer“ Reichsrat von Buhl. Buhl bemühte sich besondes um die Bekämpfung der Rebschädlinge und die Weiterentwicklung des Weinbaus. Schon sein Vater Armand Buhl hatte 1873 ein Gesetz gegen die Einfuhr ausländischer Rebstöcke im Kampf gegen Reblaus und Mehltau durchgesetzt. In Frankreich ließ Franz Eberhard Buhl jahrelang Rebveredelungs-Versuche mit deutschen Rebsorten durchführen. Er war Mitbegründer der Kommission zur Bekämpfung der Rebschädlinge und des Weinbauvereins in der Pfalz. Ebenso war er Gründer des DWV (Deutscher Weinbauverband), von 1905 bis 1920 dessen Präsident und danach Ehrenpräsident. Weiters bekleidete er viele Funktionen in nationalen (zum Beispiel als Ausschussmitglied der DLG) und internationalen Weinbau-Institutionen und als Präsident bei zahlreichen Kongressen.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien