Früher in Deutschland und Österreich verwendete Bezeichnung, um einen besonders herausragenden Wein zu klassifizieren, eine so genannte Kreszenz. Der Ursprung des Begriffes ist ein im Jahre 1245 erbauter Weinkeller der Zisterzienser im Kloster Eberbach (Gemeinde Eltville-Hattenheim im deutschen Anbaugebiet Rheingau). Der Begriff Cabinet leitete sich von einem Kellerabteil ab, in dem die besten Weine gelagert wurden (frz. cabinet = Nebenraum; eine ähnliche Bedeutung hat auch die Bezeichnung Schatzkammer). Erstmals wurde er im Jahre 1712 verwendet, um einen Wein als Reserve-Qualität zu bezeichnen. Dieser historische Keller wird heute noch „Cabinet-Keller“ genannt. Solche Weine durften (zum Zweck der Alkohol-Erhöhung) nicht mit Zucker angereichert werden.
Die Bezeichnung „Cabinet“ wurde aber auch den Prädikatswein-Namen angefügt, zum Beispiel „Riesling Spätlese Cabinet”. Allein für sich wurde Cabinet auch als alternative Bezeichnung für naturrein verwendet. Seit dem Jahrgang 1971 ist aber gemäß deutschen Weinrecht Cabinet nicht mehr zugelassen. Auslesen, Spätlesen usw. durften auch schon vor 1971 nicht angereichert werden. In Deutschland und Österreich gibt es die vom Begriff abgeleitete Weinqualitäts-Stufe Kabinett, was ja unter anderem „kleinerer Museums-Raum (eigenes Kellerabteil) mit besonders wertvollen Gegenständen“ (herausragende Weine) bedeutet. Siehe auch unter Spezialweine.
Cabinet-Keller: von User Uli auf wikivoyage shared, CC BY-SA 3.0, Link
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)