Die Winzervereinigung im deutschen Anbaugebiet Rheingau wurde im Jahre 1984 von Bernhard Breuer (1947-2004) mit dem Ziel gegründet, den klassischen Rheingauer Riesling zu protegieren. Zuletzt waren etwa 50 Weinbaubetriebe Mitglieder. In der Folge gab es in der Mitgliedschaft und Zielsetzung zunehmend Überschneidungen mit dem VDP Rheingau, infolgedessen die Charta Rheingau im März 1999 dort aufging. Die Charta-Weine werden aber von einem rund Dutzend Betrieben weiterhin nach nahezu gleichen Vorgaben produziert. Die trocken bis halbtrocken ausgebauten Weine müssen zu 100% aus Riesling aus besten Rheingauer Lagen gekeltert werden. Das entspricht innerhalb der vierstufigen VDP-Qualitätspyramide der Ersten Lage oder Grossen Lage. Die Lage darf aber nicht auf dem vorderen Etikett, sondern nur auf dem Rückenetikett angeführt werden. Gegenüber den gesetzlichen Vorgaben müssen die Weine ein acht °Oe höheres Mostgewicht aufweisen.
Die Vermarktung der Weine darf frühestens ab 1. September des auf die Ernte folgenden Jahres erfolgen. Eine gewählte Prüfungskommission überwacht durch sensorische Blinverkostungen vor und nach der Flaschenabfüllung die Qualität. Den Chartariesling erkennt man an der klassischen braunen Rheingauer Schlegelflasche, dem Signet „Charta Wein“, dem romanischen Doppelboge, der Kapsel und dem Rückenetikett. Im Jahre 1987 wurden von der Charta Rheingau zwecks Jahrgangspräsentation der Weine die Glorreichen Rheingau Tage ins Leben gerufen, die heute jährlich vom VDP-Rheingau organisiert werden. Siehe zum Themenkomplex auch unter den Stichwörtern Erstes Gewächs und VDP-Klassifikation.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi