Appellation für Crémant (Schaumwein) in Luxemburg. Für diese Bezeichnung ist die Einreichung zur analytischen Prüfung mit positivem Ergebnis, sowie zumindest 12 von 20 Punkten bei einer sensorischen Prüfung Voraussetzung. Vorgeschrieben sind eine traditionelle Flaschengärung und eine zumindest neunmonatige Lagerung auf der Hefe. Über die Richtlinien für normale Schaumweine hinaus muss ein Crémant zusätzliche Qualitätskriterien erfüllen. Zum Beispiel dürfen höchstens 100 Liter Most aus 150 Kilogramm Trauben gewonnen werden und der Kohlendioxidüberdruck muss nach dem Degorgieren mindestens 4 bar betragen. Außerdem muss seine Erzeugung in einem „Carnet de pressoir“ (Kellerbuch) dokumentiert werden. Zumeist werden Weine aus den Rebsorten Elbling, Pinot Blanc, Riesling und Pinot Noir in beliebiger Cuvée verwendet.
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi