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Abkürzung für „Districtus Austriae Controllatus“, der österreichischen Bezeichnung für einen gebietstypischen und herkunftskontrollierten Qualitätswein, die sinngemäß dem französischen Appellation d’Origine Protégée (AOP) entspricht. Eine diesbezügliche Neuordnung des Qualitätssystems in Österreich wurde in den 1990er-Jahren von Vertretern des Weinbauverbandes, des Weinhandels, der ÖWM (Weinmarketing-Servicegesellschaft) und des Landwirtschafts-Ministeriums festgelegt. Ziel dieser Bestrebungen war und ist es, die Unverwechselbarkeit des österreichischen Weines zu betonen und die Identität zu verstärken, um sich gegen die zunehmende Konkurrenz aus Europa und Übersee zu behaupten. Ähnlich wie in Frankreich, Italien und Spanien wird damit die Herkunft stärker berücksichtigt bzw. in den Vordergrund gerückt. Um die Motivation zu veranschaulichen, sei der Unterschied zwischen „romanischem“ und „germanischem“ Weinrecht verdeutlicht.

Österreich - Karte der spezifischen Weinbaugebiete

romanisches und germanisches Weinrecht

Während in Deutschland und Österreich bezüglich Qualität das Mostgewicht bzw. die Rebsorte im Vordergrund steht, charakterisiert das romanische Weinrecht die Weine nach ihrer Herkunft. In Österreich nennt ein Konsument bei einer Bestellung zumeist eine Sorte, zum Beispiel Grüner Veltliner, Zweigelt oder Blaufränkisch. Dadurch wird aber keine Information über die Herkunft gegeben, der Wein kann aus irgendeinem Weinbaugebiet Niederösterreichs, des Burgenlands oder der Steiermark stammen. Die Geschmacksunterschiede können dann vor allem durch anderer Bodenverhältnisse relativ groß sein. Hingegen wird ein Konsument aus einem romanischen Land in der Regel keine Rebsorte, sondern ein Gebiet wie Alentejo, Barolo, Beaujolais, Brunello di Montalcino, Chablis, Châteauneuf-du-Pape, Chianti, Rioja oder Vinho Verde nennen. Speziell in Frankreich entspricht traditionellerweise auch die Angabe eines Weingutes wie zum Beispiel Château Cheval Blanc, Château Latour, Château Margaux, Château Mouton-Rothschild oder Château d’Yquem einer engeren Herkunftsbezeichnung.

Das Weinbaugebiet (und in Frankreich zum Teil auch das Weingut) verweisen also implizit auf einen ganz bestimmten Weintyp. Kauft man zum Beispiel einen Chablis, dann weiß man ganz einfach, dass es sich um einen trocken ausgebauten französischen Weißwein sortenrein aus Chardonnay handelt. Unter anderem werden auch Mindest-Alkoholgehalt und Maximal-Ertrag definiert. Und sollte es sich um eine der sieben Grand-Cru-Lagen handeln (privilegierte Chablis-Subbereiche), deren Name zusätzlich am Etikett angeführt wird, dann gelten noch strengere Vorgaben. Ebenso ist bei einem Rioja klar, dass es sich um einen spanischen Rotwein aus Tempranillo, sowie bei einem Vino Nobile di Montepulciano um einen italienischen Rotwein aus Sangiovese handelt. Bei allen drei Weinen werden aber die Rebsorten auf dem Flaschenetikett nicht zwingend erwähnt.

Es gibt aber eine genaue Beschreibung über die jeweiligen Produktions-Bestimmungen, nach denen die Weine sensorisch durch Verkosten und analytisch durch Messmethoden geprüft werden, bevor sie vermarktet werden dürfen. Nachdem also im romanischen System die Weine gemäß ihren Herkünften definiert sind, entspricht die Herkunft einer Weinbeschreibung; im germanischen Weinrecht hingegen sind mit der Herkunft keine bestimmten Weine definiert. Wenn also jemand früher sagte „Ich habe einen Kamptaler (Kremstaler, Mittelburgenländer, Weinviertler) getrunken“, so wurde damit keinerlei Information über den Wein gegeben. Es kann sich somit um irgendeinen Rot-, Rosé- oder Weißwein von trocken bis süß aus irgendwelchen Rebsorten gehandelt haben. Das hat sich aber nun seit DAC-Einführung geändert. Obwohl zu bemerken ist, dass auch andere Qualitätsweine aus DAC-Bereichen kommen können, aber dann als Herkunft nur die Weinbauregion tragen dürfen.

Herkunft als Identitätsbegriff

Weine, die nach ihrer Herkunft benannt und definiert werden, sind nicht austauschbar. In Österreich gab es diesbezüglich einen schmerzlichen Erfahrungsprozess, als große Mengen Grüner Veltliner, Welschriesling, Blaufränkisch oder Zweigelt aus Ungarn importiert wurden und vom österreichischen Konsument, der sich eben primär an der Sorte orientiert, im Glauben konsumiert wurde, österreichischen Wein zu trinken. Ab Jahrgang 2009 ist die Angabe von Rebsorte(n) und Jahrgang auch bei der niedrigsten Qualitätsstufe erlaubt. Umso wichtiger wird die Betonung der spezifischen Herkunft im Marketing. Nachdem zum Beispiel ein Chianti jedes Jahr wie ein Chianti produziert werden (schmecken) muss, ist eine genaue Definition des Weines (Sorte, Weinbereitung, Ausbau, etc.) erforderlich. Alle Festlegungen werden in Italien vom zuständigen Consorzio des betreffenden Herkunftsbereiches (Trauben- und Weinproduzenten, Händler etc.) getroffen.

In ähnlicher Form gibt es diese Vorgangsweise in vielen weinbaubetreibenden Ländern. Der große Vorteil der Selbstbestimmung ist, dass sich die Winzer intensiv mit dem Wein und dem Gebiet auseinandersetzen und auch traditionelle, lokale Gegebenheiten berücksichtigen müssen. Dadurch werden unverwechselbare und nicht austauschbare Weintypen geschaffen. Schon vor Einführung des DAC-Systems gab es auch in Österreich ähnliche Bestrebungen von einzelnen Weinbaugebieten, die Herkunft besonders zu betonen. Dazu zählt vor allem die im Jahre 1983 gegründete Vereinigung Vinea Wachau Nobilis Districtus in der Wachau (Niederösterreich) mit sehr strengen Herkunfts- und Produktionsbedingungen.

allgemeine DAC-Bestimmungen

In allen österreichischen Weinbaugebieten gibt es interprofessionelle Komitees (IK) aus Vertretern der Erzeuger, Vermarkter und Verarbeiter. Dort werden alle Bedingungen und Weinbereitungs-Verfahren und Produktionsweisen unter besonderer Berücksichtigung der Produktqualität und der KIP (Kontrollierte Integrierte Produktion) definiert. Um den DAC-Status zu erlangen, muss der Wein Mindestanforderungen erfüllen. Der Weintyp muss für das jeweilige Weinbaugebiet charakteristisch sein. Außerdem muss in einem Ausmaß produziert werden können, dass Marketingmaßnahmen zweckmäßig erscheinen. Es werden die Rebsorte(n) und die kennzeichnenden Geschmacksmerkmale wie Restzucker und Ausbauart, sowie die zur Erlangung notwendigen weinbaulichen und kellertechnischen Maßnahmen wie Mostgewicht, Alkoholgehalt, Pressverfahren, Reife und Lagerung festgelegt. Ausschließlich die DAC-Weine können exklusiv unter dieser Bezeichnung vermarktet werden.

Nicht den DAC-Bestimmungen entsprechende Weine können weiterhin als Qualitätswein produziert werden. Als Herkunft darf jedoch nicht das spezifische Weinbaugebiet wie Weinviertel, sondern die als generisches Weinbaugebiet bezeichnete nächstgrößere geographische Einheit wie in diesem Fall Niederösterreich am Etikett aufscheinen. Für die Landweine darf als Herkunft nur die Weinbauregion verwendet werden. Das sind Bergland (Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg), Steirerland (Steiermark) und Weinland (Burgenland, Niederösterreich und Wien).

Es gibt allgemein gültige Regeln für alle DAC-Weine: Der Wein muss ausschließlich aus im betreffenden Weinbaugebiet geernteten Trauben der definierten Rebsorte(n) bereitet sein; ein Verschnitt (bis 15% andere Sorten) ist zu tolerieren. Er darf nur in Glasflaschen mit dem Nennvolumen von 0,75 l (oder Mehrfachem) abgefüllt werden, ein Verschluss mit Kronkorken ist nicht zulässig. Die Angabe weiterer Qualitäts-Bezeichnungen ist unzulässig, insbesondere Qualitätswein, sowie auch Kabinett oder Spätlese. Die Weine müssen zur Erlangung der staatlichen Prüfnummer so wie alle Qualitätsweine die entsprechenden analytischen und sensorischen amtlichen Prüfungen durchlaufen, bevor sie vermarktet werden dürfen.

Start mit Weinviertel DAC 2003

Im Februar 2003 erfolgte schließlich nach langen Vorarbeiten der erfolgreiche Start des ersten österreichischen herkunftskontrollierten Weines. Es war der Weinviertel DAC (Niederösterreich) von der Sorte Grüner Veltliner des Jahrganges 2002. Bei der Vorausscheidung wurden durch strenge Kontrollen rund die Hälfte der eingereichten Weine ausgeschieden. Insgesamt 133 Winzer aus dem Weinviertel präsentierten am 17. Februar 2003 im Wiener Museumsquartier über 200 Weine. Schon bald stellte sich der große Erfolg dieser Idee heraus und es folgten weitere Weine bzw. Bereiche. Im Nachhinein betrachtet, war die Einführung eine weise Vorwegnahme der seit 2009 gültigen EU-Weinmartktordnung. Unter anderem ist nun dort EU-weit ein Qualitätssystem vorgeschrieben, welches in Weine mit und Weine ohne Herkunfts-Bezeichnung unterteilt.

Entwicklung des DAC-Systems

Im Verlaufe der Einführung in den einzelnen Weinbaugebieten ergab sich eine grundlegende Änderung in der Philosophie. Zumeist waren die DAC-Bezeichnungen mit den spezifischen Weinbaugebiets-Bezeichnungen auch in den Grenzen identisch. Eine Ausnahme bildete das Burgenland mit einer im Jahre 2016 erfolgten umfassenden Neustrukturierung. Aus vier Weinbaugebieten wurden fünf mit auch z. T. anderen Bezeichnungen und Grenzen.

Bei den zugelassenen Rebsorten war man anfangs rigoros uns ließ nur eine Rebsorte (z. B. Weinviertel mit Grüner Veltliner, Neusiedlersee mit Zweigelt, Mittelburgenland mit Blaufränkisch) oder zwei Rebsorten zu (z. B. Kamptal, Kremstal, Traisental mit Grüner Veltliner, Riesling). Es gab auch nur eine Kategorie, was später auf zwei ausgedehnt wurde (Classic und Reserve). Diese Einschränkungen schreckten anfangs möglicherweise einige Weinbaugebiete ab. Die später eingeführten DAC-Systeme wurden aber dann zunehmend flexibler. Das bei weitem ausgeklügelste System war dann das 2018 eingeführte der Steiermark mit vielen Rebsorten, der dreistufigen Qualitätspyramide Riedenwein, Ortswein und Gebietswein sowie Ausnahmeregelungen. Die Einführung des DAC-System war dann mit der Thermenregion (NÖ) ab Jahrgang 2023 nach 20 Jahren abgeschlossen.

Riede - österreichische Wein-Herkunftspyramide

Im Mai 2019 wurde vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen der Parteien ÖVP, FPÖ und NEOS eine Novelle zum Weingesetz mit dem Ziel einer weiteren Stärkung und Differenzierung der Herkunftsweine beschlossen. Damit wurde für die regionalen Weinkomitees in den bestehenden und zukünftigen DAC-Gebieten die Möglichkeit geschaffen, den DAC-Weinen die Angabe von engeren Herkünften, wie eine Großlage, eines Weinbauortes oder einer Ried durch Verordnung, vorzubehalten. Die Beschlüsse müssen aber in den Regionalen Weinkomitees einstimmig erfolgen.

Die DAC-Bereiche

DAC-Bereich

ab Jg.

Rebsorten

Kategorien

Carnuntum 2019 GV, WB, CH, BF, ZW Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Eisenberg 2008 Blaufränkisch, Welschriesling Classic, Reserve, Riedenwein
Kamptal 2008 Grüner Veltliner, Riesling Gebiets-, Orts-, Riedenwein / Reserve
Kremstal 2007 Grüner Veltliner, Riesling Gebiets-, Orts-, Riedenwein / Reserve
Leithaberg 2009 viele Rebsorten -
Mittelburgenland 2006 Blaufränkisch Classic, Reserve / Ort, Riede
Neusiedlersee 2011 Zweigelt Classic, Reserve
Rosalia 2017 Zweigelt, Blaufränkisch Classic, Reserve
Ruster Ausbruch 2020 Qualitätswein-Rebsorten -
Schilcherland 2017 Blauer Wildbacher 2018 in Weststeiermark inkludiert
Südsteiermark 2018 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Thermenregion 2023 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Traisental 2006 Grüner Veltliner, Riesling Gebiets-, Orts-, Riedenwein / Reserve
Vulkanland Steiermark 2018 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Wachau 2020 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Wagram 2021 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Weinviertel 2002 Grüner Veltliner Classic, Reserve / Ort, Riede
Weststeiermark 2018 viele Rebsorten Gebiets-, Orts-, Riedenwein
Wiener Gemischter Satz 2013 zum. 3 weiße Rebsorten -

 

Quelle und Bilder: Die Vermarktung von Wein aus Österreich von Willi Klinger,
2008 ÖWM (Österreich Wein Marketing GmbH)

Stimmen unserer Mitglieder

Dominik Trick

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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg

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