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DC Pfalz

Abkürzung für „Districtus Controllatus Pfalz“, eine im deutschen Anbaugebiet Pfalz ab dem Jahre 2005 eingeführte Herkunfts- und Qualitätsbezeichnung. Sie steht für herausragende Qualität sowie ein gebietstypisches sensorisches Profil. Dies gilt für nach bestimmten Kriterien gekelterte Qualitätsweine aus den fünf Rebsorten Dornfelder, Grauburgunder, Riesling, Spätburgunder und Weißburgunder. Die Mindestmost-Gewichte müssen beim Dornfelder bei 75 °Oe, beim Riesling bei 75 °Oe und beim Burgunder bei 80 °Oe liegen. Der vorhandene Alkoholgehalt muss zumindest 12% vol betragen. Die Weißweine dürfen nicht von einer Holznote bestimmt, sondern fruchtbetont und gebietstypisch sein. Für den Gehalt an Restzucker gelten die rechtlichen Obergrenzen für die trockene Geschmacksrichtung. Nach der Qualitätsweinprüfung gibt es eine separate Prüfung nach dem 5-Punkte-Schema der DLG. Die DC Pfalz-Kommission besteht aus zumindest fünf Prüfern. Die Durchschnittsbewertung muss zumindest drei Punkte betragen und die Mehrheit der Prüfer muss die stilistische Anforderung als erfüllt beurteilen.

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Markus J. Eser

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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“

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