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Erstes Gewächs

Erstmals mit Jahrgang 1999 eingeführte und ausschließlich im deutschen Anbaugebiet Rheingau zulässige Bezeichnung für trocken ausgebaute Weine aus klassifizierten Spitzenlagen, den „Ersten Lagen“. Der Rheingau hatte nämlich als einziges Anbaugebiet bereits 1999 vor der 2002 eingeführten VDP-Klassifikation eine gesetzlich legitimierte Gütezeichenverordnung geschaffen. Außerdem ist „Erstes Gewächs“ ein vom Land Hessen eingetragenes Gütezeichen. Die Rheingauer VDP-Mitglieder verwenden ab dem Jahrgang 2012 ebenso wie die Mitglieder aus den anderen Anbaugebieten die VDP-eigene (sinngemäß gleichwertige) Bezeichnung „VDP Grosses Gewächs“. Es sind nur die Sorten Riesling und Spätburgunder (Pinot Noir) zulässig, die aus besonders qualitativ hochwertigen Rebflächen stammen. Dies sind scharf abgegrenzte Parzellen (Herzstücke) der klassifizierten Lagen. Diese Klassifizierung wurde nach wissenschaftlichen Kriterien mit dem Institut Geisenheim erarbeitet. Klassifiziert wurden Teile von 79 der insgesamt 123 Rheingauer Lagen. Auf Grund der Anbau- und Produktionskriterien sowie der sensorischen Prüfung werden als Erstes Gewächs jedoch nur etwa 3% der Gesamternte klassifiziert.

Allgemeine Bedingungen sind Weine aus Erzeugerabfüllung oder Gutsabfüllung im geschmacklich trockenen Bereich, geringer Hektar-Ertrag (maximal 6 Augen per m², maximal 50 hl/ha), Handlese und zumindest spätlesegeeignetes Mostgewicht. Riesling-Weine müssen zumindest 12% vol Alkoholgehalt und maximal 13 g/l Restzucker aufweisen. Für gemeinsame Präsentationen Erster Gewächse (Rheingau-Vorgabe) und Grosser Gewächse (VDP-Vorgabe) gelten 9 g/l, so dass jeder Rheingau-VDP-Betrieb sich bezüglich des Restzuckers frei für eine der beiden Varianten entscheiden kann. Für Spätburgunder-Weine sind dies zumindest 13% vol Gesamtalkohol-Gehalt und maximal 6 g/l Restzucker. Die Weine werden frühestens am 1. Mai des Folgejahres speziell sensorisch geprüft. Eine Vermarktung ist frühestens ab dem 1. September des Folgejahres erlaubt. Bereits im Verkehr befindliche Weine können erneut geprüft und bei negativem Ergebnis eine weitere Vermarktung untersagt werden. Die in die Rheingauer Schlegelflaschen abgefüllten Weine mit der VDP-Kapsel tragen am Flaschenetikett den Text „Erstes Gewächs“ mit drei romanischen Doppelbögen auf schwarzem Grund (siehe auch unter Charta Rheingau).

Im Feber 2012 wurde vom Rheingauer Weinbauverband an die Hessische Landesregierung der Antrag gestellt, den § 10 der Hessischen Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung (HAVO) bezüglich der „Zuerkennung von Gütezeichen“ zu ändern. Ziel war es die bisherige Bezeichnung „Erstes Gewächs“ in das vom VDP bislang exklusiv genutzte „Grosses Gewächs“ umzubenennen. Im März 2013 ist die Entscheidung gefallen. Die rund 50 VDP-Mitglieder im Rheingau können ihre trockenen Spitzenweine aus den „VDP Grossen Lagen“ nun auch „VDP Grosses Gewächs“ nennen. Die übrigen Rheingauer Winzer bleiben weiterhin beim Namen „Erstes Gewächs“. Siehe auch unter VDP-Klassifikation.

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Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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