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EU-Verordnungen

Règlement de l’Union européenne (F)
Regolamento dell’Unione europea (I)
Reglamento Derecho de la Unión Europea (ES)
Regulation European Union (GB)
Regulação União Europeia (PO)

Die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen weinrechtlichen Bestimmungen sind in EU-Verordnungen dokumentiert. Die derzeit weinrechtlich wichtigsten sind 1601/1991, 834/2007 (siehe dazu auch unter EU-Öko-Verordnung), 1234/2007, 479/2008, 555/2008, 436/2009, 605/2009, 606/2009, 1169/2011 und 1308/2013. Darüber hinaus gibt es aber noch rund 20 weitere Richtlinien und Verordnungen, die ebenfalls zumindest zum Teil weinrechtliche Belange betreffen. Für den Laien ist das nahezu unübersichtlich, denn novellierte Verordnungen werden durch eine eigene Verordnung (mit neuer Nummer) verlautbart. Es gibt (leider) kein umfassendes EU-Gesetzeswerk, wo man für ein bestimmtes Thema alles an einem Platz findet. Außerdem gibt es noch viele länderspezifische Gesetze und Ausnahme-Regelungen.

EU-Verordnungen - Logos EU-Logo und EU-Öko-Verordnung

Weinrecht Standardwerke

Das Standardwerk in Deutschland ist das „Weinrecht“ (Walhalla-Verlag, Wilhelm Schevardo und Josef Koy), das in der im Dezember 2019 erschienen Auflage 4.570 Seiten plus CD-ROM umfasst. Es bietet das Weinrecht der EU, der Bundesrepublik und der Bundesländer. Ein weiteres Werk ist die vom Deutschen Weininstitut (DWI) herausgegebene Onlineplattform „Weinrecht“ (digitales Nachfolgewerk des „Weinrecht Kommentars“ von Prof. Dr. Hans-Jörg Koch). Das Standardwerk in Österreich ist das „Weingesetz“ (Manz-Verlag, Hannes Mraz und Hans Valentin), das in der 2018 erschienenen 5. Auflage 816 Seiten umfasst. Es bietet eine umfassende Darstellung des gesamten Weinrechts inklusive aller Verordnungen und EU-Bestimmungen. Weiters gibt es auch die elektronische Datenbank RIS (Rechtsinformationssystem), wo u. a. weingesetzliche Belange enthalten sind.

Datenbank E-Bacchus

Auf der Website der Europäischen Kommission gibt es die Datenbank „E-Bacchus - Agriculture and Rural Development“ (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung). Diese enthält alle die in der EU geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) und Ursprungsbezeichnungen (g.U.) der Mitgliedsstaaten (alle Weinbaugebiete wie z. B. Chablis, Mosel oder Wachau), die innerhalb der EU geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen von EU-Nichtmitgliedstaaten auf der Grundlage von bilateralen Handelsabkommen über Wein zwischen der EU und den EU-Nichtmitgliedstaaten (z. B. Handelsabkommen mit den USA), sowie die in der EU geschützten traditionellen Begriffe (z. B. Liebfrauenmilch oder Gemischter Satz).

EU-Verordnungen - Bacchus

weiterführende Informationen

Bei vielen weingesetzlichen Belangen wurden und werden von fast allen EU-Mitgliedstaaten Ausnahme-Regelungen beantragt. Die Gründe dafür sind neben traditionellen Gepflogenheiten vor allem klimatische Besonderheiten. Diese sind bei den einzelnen Weinbauländern angeführt (z. B. bezüglich Anreichern). Weitere weinrechtliche Informationen gibt es vor allem unter Weingesetz, wo am Ende eine Aufstellung weiterer relevanter Stichwörter zum Themenkomplex enthalten ist.

Stimmen unserer Mitglieder

Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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