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g.g.A.

Abkürzung (auch Wein g.g.A.) für „geschützte geografische Angabe“, eine seit August 2009 durch die EU-Weinmarktordnung gültige Qualitätsstufe. Statt dessen wird aber in Deutschland und Österreich weiterhin die traditionelle Bezeichnung Landwein verwendet. Siehe dazu detailliert unter Qualitätssystem.

g.g.A. - gU und ggA

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Dr. Edgar Müller

Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.

Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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gemacht mit von unserem Autor Norbert Tischelmayer. Über das Lexikon

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