Bezeichnung für einen bestimmten Gehalt an Restzucker im Wein. Sie gilt dann, wenn der Wert den für halbtrocken gültigen Wert übersteigt (12 g/l bzw. abhängig des Säuregehalts 18 g/l), aber nicht mehr als 45 g/l = süß aufweist. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 ist der bis dahin verwendete deutsche Begriff „halbsüß“ verboten; stattdessen wird (wie in Deutschland schon immer) lieblich verwendet. Sehr wohl zulässig sind aber „semidulce“ in Spanien, „medium sweet“ in englischsprachigen Ländern und „meio doce“ in Portugal. Siehe alle Bezeichnungen bzw. Geschmacksrichtungen unter Zuckergehalt.
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden