Der australische Rechtsanwalt J. H. James Halliday (geb. 1938) betrieb von 1966 bis 1988 eine Anwaltskanzlei. Ab dem Jahre 1977 betätigte er sich als Weinkritiker bei namhaften Weinwettbewerben und Events in Australien, England, Neuseeland, Südafrika und in den USA, sowie ab dem Jahre 1979 als Weinautor. Er zählt zu den bekanntesten und einflussreichsten Weinjournalisten und Weinbuchautoren Australiens. Halliday war bei über 40 Weinbüchern als Autor und Co-Autor beteiligt, die in viele Sprachen übersetzt wurden. Unter anderem arbeitete er für das „Oxford Companion to Wine“ (Herausgeberin Jancis Robinson) und „Larousse Encyclopedia of Wine“. Er verfasste zweimal wöchentlich Wein-Kolumnen in australischen Zeitungen. Sein Weinführer „Australian Wine Companion“ wurde regelmäßig neu aufgelegt.
Schon 1970 hatte er mit zwei Kollegen das Weingut „Brokenwood Winery“ im Hunter Valley gegründet, stieg aber später wieder aus. Im Jahre 1985 gründete er dann gemeinsam mit seiner Frau Suzanne das Weingut Coldstream Hills in Victoria. Halliday erhielt zahlreiche Ehrungen. Das waren „The Wine Spectator Book of the Year“ für den „Wine Atlas of California“, den „Gold Award at the World Food Media Awards“ für den „Wine Atlas of Australia and New Zealand“ und der „Charles Heidsieck Award for Excellence in Wine Journalism“ im Jahre 1983. Für sein Lebenswerk und seine großen Verdienste um den australischen Weinbau erhielt er 1995 den renommierten O’Shea Award. Schließlich wurde James Halliday im Jahre 2010 auf Grund seiner außerordentlichen Leistungen in vielen öffentlichen Funktionen Mitglied im australischen Ritterorden „Order of Australia“.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach