Die EU-Kommission hat im Jahre 2001 kanadischen „Icewine“ unter dem englischen Namen für den EU-Markt zugelassen. Die Bezeichnung ist auf dem europäischen Markt geschützt und darf nur für diesen Dessertwein verwendet werden. Der Eiswein aus Deutschland und Österreich sowie die diesebezügliche deutsche Bezeichnung sind ebenfalls geschützt. Voraussetzung für die Zulassung des kanadischen Eisweins zum europäischen Markt war die Entscheidung Kanadas im Sommer 2000, einheitliche Normen für die Herstellung von Eiswein einzuführen. Zuvor hatten sich Deutschland, Österreich und Kanada auf eine solche Norm geeinigt. Zugleich wurde dadurch den deutschen und österreichischen Herstellern von Eiswein künftig der Zugang zum kanadischen Markt geöffnet. Siehe auch unter Weinbereitung.
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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)