Abkürzung für eine Weinqualitätsstufe innerhalb der EU, die im Jahre 2009 gültig geworden ist. Diese nach dem Qualitätswein zweite Stufe in der Qualitätspyramide entspricht dem früheren Landwein. In Deutschland und Österreich ist die entsprechende Bezeichnung g.g.A. (geschützte geographische Angabe). Die neue Bezeichnung IGP wird in vier Ländern verwendet:
Die alten Bezeichnungen sind aber in vielen EU-Ländern als traditionelle Begriffe weiterhin zulässig. Siehe dazu im Detail bei den einzelnen Ländern sowie auch umfassend unter Qualitätssystem.
Für meine langjährige Tätigkeit als Lektorin mit wein-kulinarischem Schwerpunkt informiere ich mich bei Spezialfragen immer wieder gern im Weinlexikon. Dabei führt spontanes Lesen und das Verfolgen von Links oft zu spannenden Entdeckungen in der weiten Welt des Weins.
Dr. Christa Hanten
Fachjournalistin, Lektorin und Verkosterin, Wien