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IGT

Abkürzung für „Indicazione Geografica Tipica“, die früher gültige in Italien gültige Bezeichnung für einen Landwein. Sie wurde im Jahre 1992 vom italienischen Landwirtschaftsminister Giovanni Goria (1943-1994) als später so bezeichnetes „Goria-Gesetz“ eingeführt und gewann durch die in dieser Kategorie erzeugten Super-Toskaner große Popularität. Sie wurde mit der ab August 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung durch IGP (Indicazione Geografica Protetta) ersetzt. Als „traditionelle Angabe“ darf IGT in Italien aber weiterhin verwendet werden, was auch von vielen Produzenten genutzt wird.

Eine Aufstellung der betreffenden IGT-Wein-Bezeichnungen ist bei den italienischen Regionen enthalten. Die einzelnen Bestimmungen sind sehr ähnlich und im Gegensatz zu den Qualitätswein -Bestimmungen sehr großzügig. Die zugelassenen Rebsorten können mehr oder weniger frei verwendet werden. Zumeist werden die Weintypen Bianco, Rosso und Rosato, sowie Rebsortenweine (mit zum. 85% Anteil) produziert. Viele davon gibt es unterschiedlich je IGT-Bereich oft auch als Vendemmia tardiva (Spätlese), Passito, Novello (bei Rotweinen), Vivace, Frizzante und Spumante. Siehe auch unter Qualitätssystem.

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Sigi Hiss

Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.

Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen

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