Einzellage in der Gemeinde Großkarlbach im deutschen Anbaugebiet Pfalz. Es handelt sich um eine uralte Lage, die mit dem Weingesetz 1970 und der Flurbereinigung 1971 (wie so viele andere auch) aufgelassen bzw. in die Einzellage Burgweg eingegliedert wurde. Dort galt sie als Filetstück bzw. beste Parzelle. Durch eine neue Gesetzeslage wurde es möglich gemacht, alte historisch belegte Lagen wieder zurückzuführen. Im Jahre 2014 wurde sie deshalb wieder in die Weinbergsrolle als eigenständige Lage eingetragen. Die nach Süden ausgerichteten Weinberge in 125 bis 135 Meter Seehöhe bestehen aus schweren Lehmböden über anstehendem Kalksteinfels, die von unzähligen Kalksteinen durchsetzt sind. Sie ähneln dem Bodentyp im burgundischen Bereich Côte d’Or. Auf den 10 Hektar Rebfläche werden die Sorten Spätburgunder (Pinot Noir) und Riesling angebaut. Anteile an der Lage haben zum Beispiel die Weingüter Knipser und Kuhn Philipp.
Bild: VDP (Verband deutscher Prädikatsweingüter
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Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden