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Junker (Wein)

In Österreich weinrechtliche Bezeichnung für Landweine und Qualitätsweine, die bis spätestens 30. April des auf die Ernte folgenden Jahres in Verkehr gebracht wurden (siehe auch andere zulässige Bezeichnungen unter Primus). Dem Junker wird die Herkunft vorangestellt, zum Beispiel Steirischer Junker. Siehe auch unter Jungwein.

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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