Von jedem Produzenten, Weinhändler und Verarbeiter von Wein, Keltertrauben, Traubenmost und Traubensaft zu führendes Eingangs- und Ausgangs-Verzeichnis. Diese werden heute in elektronischer Form geführt, wofür es verschiedene Softwarelösungen gibt. Im Kellerbuch sind folgende Einträge zwingend:
Größe und Bezeichnung der bewirtschafteten Rebflächen; Menge der eigenen Produktion an Wein und Traubensaft als Zugang; Menge der erworbenen oder abgegebenen Erzeugnisse; Datum des Zu- und Abganges sowie Namen und Anschriften der Unternehmer, an die Erzeugnisse abgegeben bzw. von denen Erzeugnisse erworben wurden; Verschnittmengen; Ausmaß der Anreicherung; Schwund einschließlich der Menge des abgezogenen Gelägers und Eigenverbrauch; staatlicher Prüfnummer (Österreich) oder Amtliche Prüfnummer (Deutschland); Banderole-Nummer.
Diese Angaben haben je Weintyp zu erfolgen (Bezeichnung, Herkunft, Jahrgang, Rebsorte und Qualitätsstufe). Das Kellerbuch wird amtlich überprüft und ist die Basis für weingesetzliche Belange. Siehe auch unter Erntemeldung.
Die Nutzung des Lexikons ist nicht nur zeitsparend, sondern auch äußerst komfortabel. Zudem ist die Aktualität der Informationen perfekt.
Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“