Berufsbezeichnung (auch Weinmacher) des für die kellertechnische Weinbereitung Hauptverantwortlichen in einem Weinbaubetrieb. In größeren Betrieben sind die Verantwortungen über Weinberge und Weinkeller geteilt. Voraussetzung für die Kellermeisterprüfung ist ein erfolgreicher Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf in der Kellerwirtschaft wie Weintechnologe bzw. Weinküfer mit einer ein- bis dreijährigen Praxis. Der Schwerpunkt des Kellermeisters liegt in der Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen, in größeren Kellereibetrieben als Produktions- oder Betriebsleiter.
Die Verantwortung umfasst neben den Verwaltungs- und Managementaufgaben die Kontrolle aller Arbeitsschritte von der Traubenanlieferung, Pressung, Gärung, Ausbau und der Pflege der Weine bis zur Flaschenabfüllung. Der gesamte Prozess wird mit entsprechenden Qualitätskontrollen überwacht. In einem Champagnerhaus wird der Kellermeister als Chef de caves bezeichnet. Siehe auch andere Berufe bzw. Funktionen im Weinbau unter Weinbauausbildung.
Bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken siehe unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi