Ab dem späten 18. Jahrhundert übliche Bezeichnung für die Länder der Habsburgermonarchie, ab 1804 für die Gebietsteile des Kaisertums Österreichs sowie ab 1867 für die westliche Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Die Bezeichnung ist deshalb nicht eindeutig und jeweils vom jeweiligen historischen Zeitpunkt abhängig, in dem die betreffenden Länder entweder durch kriegerische Auseinandersetzungen, Heiraten oder politische Ereignisse Teil des Habsburgerreiches wurden. Anfangs bedeutete dies eher eine Art Ehrenstellung und am Ende der Monarchie die Bezeichnung für mehr oder weniger föderal-souveräne Gliedstaaten. Nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 galten das Königreich Ungarn (samt dem 1866 mit Ungarn voll vereinigten Großfürstentum Siebenbürgen) und das zur ungarischen Krone gehörige Königreich Kroatien und Slawonien nicht mehr als Kronländer. Der Begriff wurde nur in Cisleithanien weiterverwendet.
In einigen Getränke- bzw. Weinkarten von Gastronomiebetrieben wird heute der Begriff „Weine aus den ehemaligen österreichischen Kronländern“ (oder sinngemäß) verwendet. Vor allem ist dies im Zusammenhang mit Biowein und Orange Wine üblich, welche besonders in diesen Ländern populär sind. Gemeint sind die heutigen Staaten (in Klammer die damaligen Namen) Slowakei und Tschechien (ehemalige Tschechoslowakei; Böhmen und Mähren, Schlesien), Rumänien (Bukowina), Slowenien (Krain), Polen (Galizien, Lodomerien) und Kroatien (Dalmatien, Istrien).
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Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)