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Krugrecht

Alte vom Krug (Gefäß) abgeleitete Bezeichnung für das im späten Mittelalter vergebene Recht zur gewerblichen Bewirtung von Gästen in einer Gaststätte. Dieses beinhaltete jedoch nicht das Recht zur Beherbergung. Oft war es aber auch mit dem Braurecht (Braugerechtsamen) gekoppelt. Der Inhaber des Krugrechts wurde auch als „Krüger“ bezeichnet. Früher wurde dem von adeligen oder geistlichen Grundherren beauftragten Gründer bzw. Besiedler eines Dorfes (Lokator) neben dem Mahlrecht (dem Ausrichten von Tauf-, Verlobungs- und Hochzeitsmählern) oft auch das Krugrecht verliehen. Später wurde es zumeist vom Dorfschulzen ausgeübt. Das Recht zum Weinausschenken wurde auch als Leitgeben bezeichnet. Ähnliche Rechte wie beim Krugrecht gab es auch bei einer Tavernwirtschaft. Siehe dazu unter Taverne und Brauchtum im Weinbau.

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Egon Mark

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Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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