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Kunstwein

Kunstwein ist ein alkoholhaltiges Getränk, das Wein ähnelt und mit Wein verwechselt werden kann, jedoch kein Wein ist. Deshalb werden solche Produkte auch als Imitationsweine bezeichnet. Kunstweine werden mittels verschiedener Verfahren mit oder ohne Gärung unter Verwendung natürlicher oder künstlicher Aromastoffe hergestellt. Eine Produktion kann aus Traubenmostkonzentrat, aus Rückständen der Wein- oder Branntwein-Bereitung wie Trester, Geläger und Schlempe, sowie von getrockneten Trauben bzw. Früchten erfolgen. Zum Teil werden auch Enzyme aus Schimmelpilzen zugesetzt, um die Ausbildung von Aromen zu beschleunigen. Üblich ist auch das Verfahren Spinning Cone Column (Schleuderkegelkolonne), bei dem ein echter Wein sozusagen in seine Bestandteile zerlegt und durch Zugabe von Stoffen „neu zusammengesetzt“ wird. So behandelte Weine sind jedoch innerhalb der Europäischen Union verboten. Darüber hinaus gibt es aber eine Reihe von in Übersee üblichen Verfahren, die zum Teil recht fragwürdig sind. Diese Produkte werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft ebenfalls als „Kunstwein“ benannt, obwohl streng genommen diese Bezeichnung nicht immer zutreffend ist. Inzwischen wird auch Weinpulver am Markt angeboten, aus dem man ein weinähnliches Getränk mit Alkoholgehalt herstellen kann.

Das Thema Kunstwein erlangte durch das ab 2006 wirksam gewordene Weinhandelsabkommen zwischen den USA und der EU aktuelle Bedeutung und führte zu heftigen Reaktionen (siehe auch unter Weingesetz). Die Produktion und der Verkauf von Weinen mit den im Abkommen genannten Verfahren sind in der EU seit dem Inkrafttreten des Weinhandelsabkommens zulässig. Zuvor durften diese Weine aus zumeist Australien, Kalifornien oder Neuseeland in der EU nicht gehandelt werden. Kunstweine (in den USA: Imitation and Substandard Wines) sind davon nach wie vor ausgeschlossen.

Um durch das Handelsabkommen keinen Wettbewerbsnachteil zu bewirken, wurden innerhalb der EU bestimmte Weinbereitungs-Techniken zugelassen. Dazu zählt die Verwendung von Wood-chips (Eichenholzstücke) als kostengünstigere Alternative zum klassischen Barrique-Ausbau. Das Problem ist aber, dass bestimmte Verfahren wie das erwähnte Spinning Cone Column gar nicht nachgewiesen werden können. Kritiker befürchten außerdem, dass die Coca-Cola-Weine (Designerweine) den Markt überschwemmen werden. In Zukunft ist geplant, dass jene Verfahren für Drittländer (wie die USA) Gültigkeit haben, die von der OIV in Paris anerkannt sind. Siehe auch unter Aromatisieren, Weinskandal und Weinverfälschung.

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Dr. Edgar Müller

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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach

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