In nahezu allen Weinbauländern (siehe im Detail jeweils dort) gibt es geographisch definierte Grenzen bzw. Gebiete für die Qualitätsstufe Landwein, siehe dort.
Bezeichnung für einen Wein der zweiten Qualitätsstufe nach der ersten Stufe Qualitätswein. Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung entspricht der Landwein nun der Kategorie „Wein g.g.A.“ (Wein mit geschützter geografischer Angabe) nach der ersten Kategorie „Wein g.U.“ (Wein mit geschützter...
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“