Nach dem Lebensmittelgesetz versteht man unter dem Begriff „Los“ alle Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, die unter praktisch gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt werden. Diese Angabe muss aus einer Ziffern- und/oder Buchstabenkombination bestehen. Die Loskennzeichnung ermöglicht, eine Warenpartie bis zum Erzeuger des Produktes zurückzuverfolgen. Im Falle einer Rückrufaktion, zum Beispiel wegen eines Produktfehlers, ist dadurch das Lebensmittel schnell und eindeutig zu identifizieren. Seit Anfang der 1990er-Jahre muss gemäß Weingesetz der Europäischen Union bei Verbringung in den EU-Markt auch ein abgefüllter Wein mit einer Losnummer versehen werden.
Diese besteht zumeist aus dem Buchstaben „L“ mit einem anschließenden Code, der oft das Datum der Abfüllung beinhaltet. Die erste Ziffer ist die letzte Jahresziffer des Abfülljahres, also „6“ für „2006“, gefolgt von einer dreistelligen Nummer, die den absoluten Tag angibt (001 bis 365/366). Es gibt allerdings diesbezüglich keine Vorgabe. Die Losnummer kann auf dem Flaschen-Etikett der amtlichen Prüfnummer (Deutschland) bzw. Staatlichen Prüfnummer (Österreich) vorangestellt werden. Dies ist jedoch nicht zwingend, weil auch die Prüfnummern alleine als Loskennzeichnung gelten. Siehe auch unter Flaschenabfüllung.
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Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien