Die „Maximale-Arbeitsplatz-Konzentration“ ist die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes (Gas, Dampf, Schwebestoff), bei der kein Gesundheitsschaden zu erwarten ist, auch wenn man der Konzentration in der Regel 8 Stunden täglich bzw. maximal 40 Stunden in der Woche ausgesetzt ist. Seit 2005 gibt es ein neues Grenzwertkonzept mit den Bezeichnungen AGW (Arbeitsplatzgrenzwert) und BGW (Biologischer Grenzwert). Auch bei der Weinbereitung gelten solche Grenzwerte, zum Beispiel bez. Sterilisierung mit Ozon. Siehe auch bezüglich Substanz-Grenzwerten unter ADI (akzeptable tägliche Einnahme).
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Roman Horvath MW
Domäne Wachau (Wachau)