Französische Bezeichnung (dt. Halbpacht, Teilpacht) für die Bewirtschaftung von Land für einen Eigentümer durch jemanden, der einen Teil des Produkts bzw. der Ernte erhält. Dies ist eine uralte Form und war bereits in der Antike im römischen Recht verankert. Es erwies sich nach der Befreiung der römischen Sklaven als nützlich, da die frisch befreiten Bauern weder Land noch Bargeld hatten. Dies wurde auch in Brasilien und den USA praktiziert, als die Sklaverei verboten wurde.
Der Verpächter beeinflusst häufig direkt die Bewirtschaftung, aber der Halbpächter ist für den Tagesbetrieb verantwortlich. Er stellt auch Materialien wie Dünger und Schädlings-Bekämpfungsmittel, sowie ggf. Maschinen zur Verfügung. Der Begriff „Halbpacht“ stammt etymologisch vom Wort „Hälfte = Moitié“, welche einen halben Anteil am Produkt bezeichnet. Das kann aber je nach lokaler und zeitlicher Tradition und nach Art des Vertrages differieren (heute in Frankreich maximal ein Drittel).
Der Halbpächter bezahlt gewöhnlich seinen Anteil mit dem Geld, welches er durch den Verkauf seiner Produkte erhält. Wenn er sie dem Verpächter direkt übergibt, spricht man von einer Naturalpacht. Früher war diese Art der Verpachtung weit verbreitet, heute ist sie stark zurückgegangen. Im Weinbau nennt man diese Pacht in Frankreich „Vigneronnage“, in der französischen Schweiz auch „Grangère“. So eine Pacht ist noch heute im Burgund (Frankreich) üblich. Eine andere Art der Grundpacht in Frankreich wird als „Fermage“ (Miete) bezeichnet, wobei die Pacht jährlich in Banknoten gezahlt wird. Die verschiedenen Berufe bzw. Funktionen im Weinbau sind unter den Stichwörtern Weinbauausbildung und Brauchtum im Weinbau zu finden.
Das Glossar ist eine monumentale Leistung und einer der wichtigsten Beiträge zur Vermittlung von Weinwissen. Unter all den Lexika, die ich zum Thema Wein verwende, ist es mit Abstand das wichtigste. Das war vor zehn Jahren so und hat sich seither nicht verändert.
Andreas Essl
Autor, Modena