Seit 1994 durch EU-Verordnung geschützte Bezeichnung für die Herstellung von Champagner mittels Flaschengärung. Nur ein nach genau nach dieser Methode erzeugter Schaumwein ausschließlich aus der Champagne in Frankreich darf sich Champagner nennen. Der Bereich Champagne wurde 1936 als Appellation d’Origine Contrôlée geschützt.
Die von der Europäischen Union zugelassene Bezeichnung für flaschenvergorenen Schaumwein außerhalb der Champagne lautet Méthode classique (alternativ Méthode traditionelle oder Méthode traditionelle classique), wobei auch die Landesprachen zulässig sind. Als Ersatz für die Bezeichnung Méthode champenoise wurde für Schaumweine außerhalb der Champagne Ende der 1980er-Jahre der Begriff Crémant eingeführt.
Folgende fünf Bedingungen sind in Frankreich bereits seit dem Jahre 1935 für den Champagner gesetzlich festgelegt:
Es werden aber auch andere Schaumweine mittels der Champagnermethode durch Flaschengärung produziert, wobei die Bezeichnungen nicht herkunftsgeschützt sind. Das sind zum Beispiel Sekt, Spumante und Cava.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
Graphik: Sektkellerei J.Oppmann AG
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Thomas Götz
Weinberater, Weinblogger und Journalist; Schwendi