Bezeichnung für die Zugabe von Zucker in verschiedener und ausschließlich nur erlaubter Form zu frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise vergorenem Traubenmost, Jungwein (noch nicht fertig vergoren) und Wein. Dafür werden auch die Begriffe Alkoholerhöhung, Aufbessern, Chaptalisation oder Lesegutaufbesserung verwendet. 17 bis 19 Gramm Zucker pro Liter Wein erhöht den Alkoholgehalt um ca. 1% vol. Der Vorgang hat jedoch nichts mit der Süßung eines Weines (Erhöhung des Restzuckers) oder dem Spriten (Alkoholzugabe zum fertigen Wein) zu tun. Ziel ist es dabei, durch Vergärung des zusätzlichen Zuckers den natürlichen Alkoholgehalt im Wein zu erhöhen.
Durch die ab August 2009 gültige EU-Weinmarktordnung (GMO) ergaben sich geänderte Richtlinien. Die Höchstgrenzen sind je nach Weinbauzone unterschiedlich. Die maximale...
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach