Die Appellation liegt in der Weinbauregion Loire am Ende des Loiretals im Westen Frankreichs an der Küste zum Atlantik südöstlich der Stadt Nantes. Sie zählt zum Bereich Pays Nantais. Die uralte Weinbautradition in diesem Gebiet bezeugt ein Erlass des römischen Kaisers Probus (232-282). Vormals wurden hier auch Rotweinsorten kultiviert, dem setzte aber der extreme Frost des Jahres 1709 ein Ende. Die bereits im 16. Jahrhundert eingeführte Sorte Melon de Bourgogne entwickelte sich zu einer Monokultur. Sie wurde besonders bei den am Weinbau beteiligten Holländern sehr beliebt, die aus dem Wein Branntweine destillierten und in Nordeuropa vermarkteten. Der hier gebräuchliche Name Muscadet gab schließlich dem bereits im Jahre 1937 klassifizierten Bereich seinen Namen. Die hügeligen Weinberge umfassen rund 13.000 Hektar Rebfläche in 54 Gemeinden, die sich über das gesamte Département Loire-Atlantique erstrecken. Der Bereich ist in vier Sub-Appellationen gegliedert:
Muscadet
Der Bereich umfasst 3.400 Hektar; hier wachsen die einfacheren Qualitäten.
Muscadet-Coteaux de la Loire (bis Oktober 1995 Muscadet des Coteaux de la Loire)
Der Bereich liegt im Norden links und rechts der Loire und umfasst 200 Hektar.
Muscadet-Côtes de Grand Lieu
Der Bereich liegt im Südwesten und umfasst 300 Hektar links der Loire rund um den namensgebenden See Lac de Grand-Lieu.
Muscadet-Sèvre et Maine (bis 1995 Muscadet de Sèvre et Maine)
Der nach zwei kleinen Flüssen benannte weitaus größte Bereich umfasst rund 9.000 Hektar auf der linken Seite der Loire. Hier wachsen auf Tonböden (Vallet), sowie Schiefer- und Granithängen (St-Fiacre) die besten Weine. Die Produktion macht 80% aus.
Der Wein wird als „weiße Antwort auf Burgunds Beaujolais“ bezeichnet. Als einzige Rebsorte ist Melon de Bourgogne erlaubt. Ab den 1990er-Jahren wurde mit Hülsenmaischung und Fassgärung experimentiert. Vor der Vergärung muss der natürliche Zuckergehalt des Mosts zumindest 144 g/l betragen, was 9% vol Alkoholgehalt entspricht. Falls in schlechten Jahren einer Anreicherung erfolgt, darf der maximale Alkoholgehalt 12% betragen. Die normal (ohne Hefelagerung) hergestellten Weißweine können auch als Nouveau (Primeur) bereits ab drittem November-Donnerstag nach der Ernte vermarktet werden.
Um die Bezeichnung „sur lie“ (auf der Hefe gereift) auf dem Etikett angeben zu dürfen, muss der Wein nach der Vergärung zumindest bis zum 1. März des der Ernte folgenden Jahres im Gärbehälter im Kontakt mit der Hefe verbleiben (siehe unter Hefesatzlagerung). Dies ist den drei höheren Appellationen vorbehalten. Dies verleiht den Weinen einen frischen und durch die Kohlensäure spritzigen Geschmack. Weitere Voraussetzung sind geringere Erträge. Die Flaschenabfüllung erfolgt dunmittelbar nach dem Abstich ohne Klärung oder Filtration. Für noch körperreichere Weine erfolgt die Lagerung bis 30. November.
Domaine de Beauregard, Domaine Bouffard, Domaine du Bois Bruley, Domaine de la Chambaudière, Château de la Chauvinière, Domaine Bruno Cormerais, Domaine Michel David, Donatien-Bahuaud, Domaine de l’Ecu, Domaine de l’Errière, Château de la Ferté, Domaine Gadais Père et Fils, Gauthier, Domaine Guindon, Domaine de la Haute Févrie, Domaine du Haut Fresne, Domaine Landes des Chaboissières, Martin Luneau, Marquis de Golaine, Chateau de la Preuille, Sauvion, Domaine du Paradis.
Weinberg: Jameson Fink, CC by 2.0 - bearb. durch Norbert Tischelmayer
Flasche: Von Tomas er - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.
Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien