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Nährwert

Bezeichnung für den physiologischen Wert eines Lebensmittels, abhängig der Menge und dem Verhältnis seiner Inhaltsstoffe. Dies ist aber auch von der Art der Zubereitung und der Kombination einzelner Lebensmittel abhängig. Die Hauptbestandteile (Makronährstoffe) des Nährwerts für ein Lebensmittel sind die „big four“, das sind der Brennwert, sowie der Gehalt an Eiweißen (Proteinen), Kohlenhydraten und Fetten. Daneben spielen zahlreiche Mikronährstoffe wie Mineralien und Vitamine eine Rolle.

In Kilojoule (kJ) wird die bei der Verbrennung (Verdauung) von Nährstoffen im Organismus frei werdende Energie gemessen und als physiologischer Brennwert bezeichnet. Daraus lässt sich der Energiegehalt von Nährstoffen berechnen, was u. a. für bestimmte Diäten wichtig ist. Beispiele: 1 g Kohlenhydrate = 17,2 kJ, 1 g Fette = 38,9 kJ. Die Bewertung der Verbrennung heißt quantitativer Nährwert. Allerdings ist noch immer die veraltete Bezeichnung Kilokalorie üblich. Die Umrechnung:

  • Kilokalorie: 1 kcal = 4,1868 kJ
  • Kilojoule: 1 kJ = 0,2388 kcal
  • Wattstunde: 1 kcal = 1,163 Wh 

Kalorienwerte

Alkohol enthält nach Fett die meisten Kalorien, fast doppelt so viel wie Zucker. Wein hat einen relativ hohen Brennwert bzw. großen Anteil an Kalorien, nämlich rund 500 bis 600 Kcal je 0,75 Literflasche oder 85 bis 100 Kcal je Glas  was vor allem auf den Alkoholgehalt zurückzuführen ist. Bei einer Flasche Weinbrand mit 38% vol ist dies rund das Dreifache. Der Alkohol ist ein hoher Energieträger, per Gramm sind dies 7 Kcal, das sind im Durchschnitt per Achtel Wein etwa 90 Kcal.

Nährwert - Kartoffel, Milch, Butter, Eier

Ein Liter Wein entspricht jeweils etwa: 0,8 kg Kartoffeln, 1 l Vollmilch, 10 Eier, 100 g Butter, 400 g Roggenbrot oder drei Semmeln mit 50 g Leberkäse. Bei leichter Arbeit benötigt der Mensch täglich rund 2.500 Kcal, bei schwerer Arbeit rund 4.000 Kcal. Der US-Getränkemulti Diageo hat schon 2004 begonnen, auf dem Etikett einiger Weine die „big four“ anzugeben. Beispiel Chardonnay: 124 Kcal, weniger als 1 g Protein, 3 g Kohlenhydrate, 0 g Fett pro 5-Ounce-Portion“ (0,15 l). 

Nährwert - Flasche mit kcal am Etikett

Nährwertkennzeichnung 

Nach europäischem Recht müssen in der EU in Verkehr gebrachte vorverpackte Lebensmittel mit einem Etikett versehen sein, das Verbraucherinformationen über ihren Energie- und Nährstoffgehalt enthält. Diese „Nährwertdeklaration“ muss direkt auf der Verpackung oder auf einem darauf angebrachten Etikett erscheinen. Die Angabe folgender Nährstoffe im Zuge der Nährwertdeklaration ist freiwillig: einfach ungesättigte Fettsäuren, mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe, gesetzlich zulässige Vitamine oder Mineralstoffe. Die angabepflichtigen Stoffe sind weiter unten angeführt.

Kennzeichnunsgpflicht für Wein ab 2023

Gemäß EU-Verordnung werden seit 8. Dezember 2023 bestimmte alkoholische Erzeugnisse wie Lebensmittel behandelt. Das sind Weine, Schaumweine, Perlweine, Likörweine, Obstweine, teilweise vergorene Traubenmoste (z. B. Federweißer, Sturm), aromatisierte Weine (z. B. Glühwein) und weinhaltige Cocktails. Diese müssen mit einer Nährwert- und Zutatenliste ausgestattet werden. Sämtliche Weinetiketten müssen detaillierte Angaben zu Nährwerten, Zusatzstoffen und Allergenen ausweisen.

Diese Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur Flaschen, sondern auch Preislisten, Onlineshops und andere Bestellformen. Bei der Angabe am Etikett ist eine Tabellenform vorgeschrieben. Mit einem „e-Label“ (QR-Code) kann die vollständige Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis auch digital angegeben werden. Brennwertangaben und Allergenkennzeichnung müssen aber trotz QR-Code direkt auf dem Weinetikett zu lesen sein.

Nährwerte

Die Nährwertdeklaration umfasst Angaben zum Brennwert, Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz (mit den Ballaststoffen als „big eight“ bezeichnet). Der Brennwert in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) wird aus den Parametern Alkoholgehalt, Restzuckergehalt, Säuregehalt und Glycerin (bzw. bei Obstweinen zusätzlich Sorbitol) errechnet. Der Brennwert ist am Etikett beim Bescheid für die Qualitätswein-Prüfnummer anzugeben. Für Weine ohne Qualitätswein-Prüfnummer kann dies mittels einer Formel vom Erzeuger selbst errechnet werden.

Der Wert für Kohlenhydrate errechnet sich aus Restzucker- plus Glyceringehalt des Weins (gemäß Definition der EU beinhaltet der Begriff Kohlenhydrate auch mehrwertige Alkohole). Der Glyceringehalt kann für Weine (ausgenommen Prädikatsweine) mit 8 g/l angenommen werden. Bei Prädikatsweinen ist der Glyceringehalt dem Prüfnummernbescheid zu entnehmen.

Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sind im Wein in vernachlässigbar geringen Mengen enthalten. Daher ist eine aktuelle Analyse dieser Werte in der Regel nicht notwendig. Alternativ ist unterhalb der Tabelle die Angabe „Enthält geringfügige Mengen von Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz“ zulässig (siehe unten am Etikett links).

Die Nährwertangaben beziehen sich immer auf 100 ml. Die Angabe des Brennwerts in kJ und kcal sowie der Kohlenhydrate und des Zuckers über 10 g je 100 ml erfolgen ohne Dezimalstelle. Die Angaben der Werte an Fett, davon gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, davon Zucker sowie Eiweiß jeweils unter 10 g je 10 ml erfolgen auf 0,1 g; beim Kochsalz jedoch auf 0,01 g.

Die zulässigen Toleranzen sind in der EU harmonisiert. Demnach ist bei der Angabe der Zucker/Kohlenhydrate bei Weinen unter 100 g/l (somit in der Regel alle Weine außer edelsüße Weine) eine Toleranz von 2 g/100 ml zulässig (entspricht 20 g/l). Für edelsüße Weine mit mehr als 100 g/l Zucker sind ± 20% Abweichungen bei der Angabe der Kohlenhydrate/Zucker tolerierbar. Für den Brennwert wird keine EU-weit harmonisierte Toleranz festgelegt; ein gewisser Schwankungsbereich wird akzeptiert.

Zutaten und Allergene

Neben den Nährwerten müssen auch alle Zutaten (Verarbeitungshilfsstoffe) angeführt werden, die zur Herstellung eines Weins nötig sind und nicht vollständig verbraucht oder entfernt werden. Stoffe zur Entsäuerung verbleiben üblicherweise nicht im Endprodukt und sind deshalb nicht in der Zutatenliste zu nennen. Das Verzeichnis muss mit dem Wort „Zutaten:“ eingeleitet werden, gefolgt von der Liste der verwendeten Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Menge (Masse). Das Verzeichnis beginnt immer mit dem Begriff „Trauben“ oder „Traubenmost“ (falls noch nicht behandelt). Bei einer Anreicherung folgt dann in der Regel der Begriff „Zucker“. Die Allergene müssen im Zutatenverzeichnis bezeichnet und hervorgehoben werden.

Beispiele für Zutatenliste

Die Zutatenliste bei einer typischen Weinbereitung könnte zum Beispiel wie folgt lauten (beginnend mit „Zutaten:“):

Rotwein: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost, Stabilisatoren: Gummi arabicum, Metaweinsäure; Antioxidantien: Schwefeldioxid; unter Schutzatmosphäre verpackt (bei der Flaschenabfüllung wurde Stickstoff als Inertgas verwendet)

Weißwein: Trauben, Zucker, Konzentrierter Traubenmost; Stabilisatoren: Metaweinsäure und/oder Carboxymethylcellulose; Säureregulatoren: Weinsäure; Kohlendioxid; Antioxidantien: Schwefeldioxid, L-Ascorbinsäure; unter Schutzatmosphäre verpackt

Nährwert - Etiketten

weiterführende Informationen

Siehe zum Themenkomplex auch unter Etikett, sowie eine komplette Aufstellung relevanter Sichwörter unter Weingesetz.

Kartoffel: von Freud - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link
Weinflasche: von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay 
Quelle und Etiketten: Ing. Verena Klöckl, BA MA lkonline - Landwirtschaftskammer Burgenland 
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

Stimmen unserer Mitglieder

Sigi Hiss

Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.

Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen

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