Früher übliche Bezeichnung für eine Weinqualität, deren Traubenmost zwecks Alkoholgehalt-Erhöhung nicht mit trockenem Süßstoff wie Zucker angereichert werden durfte. Als Alternative durfte statt „naturrein“ auf dem Etikett auch Cabinet aufscheinen. Solche Weine wurden auch als Kreszenz bezeichnet. Die Begriffe „Cabinet“, „Kreszenz“ und „naturrein“ bzw. Wortverbindungen mit diesen sind nach deutschem und österreichischem Weingesetz nicht mehr zulässig und wurden durch die Prädikatswein-Bezeichnungen wie zum Beispiel Beerenauslese, Trockenbeerenauslese usw. (wo ein Anreichern ebenfalls nicht erlaubt ist) ersetzt. Gibt es einen naturbelassenen Wein ohne irgendwelche Zusatzstoffe bzw. Hilfsmittel?
Kaum eine Frage wird so oft falsch beantwortet bzw. ist den meisten Konsumenten nicht klar, dass es keinen Wein gibt, der völlig ohne Zusatz- bzw. Hilfsstoffe vinifiziert werden kann. So ein Wein würde zumindest farblich oder geschmacklich beeinträchtigt sein oder schlimmstenfalls in kurzer Zeit verderben und ungenießbar werden. Selbstverständlich gibt es Weine, bei denen versucht wird, die Verwendung stark zu reduzieren, aber bestimmte Mittel bei der Weinbereitung sind unverzichtbar. Bestimmte Mittel/Stoffe sind aber eindeutig verboten und gelten als Weinverfälschung. Für bestimmte Stoffe gibt es maximale Höchst- bzw. Grenzwerte; siehe dazu unter ADI (Acceptable Daily Intake). Siehe zum Themenkomplex auch unter Naturwein.
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach