In den USA gebräuchlicher Sammelbegriff für alkoholarme und alkoholfreie Getränke. Der Ursprung liegt in dem im Jahre 1919 beschlossenen 18. Verfassungszusatz, der im sogenannten „National Prohibition Act“ alle Getränke mit mehr als 0,5% Alkoholgehalt als „berauschende Getränke“ definierte: The act defined intoxicating liquor as any beverage containing more than 0.5% alcohol by volume and superseded all existing prohibition laws in effect in states that had such legislation. Dies war die Basis für die von 1920 bis 1933 gültige Prohibition (starke Beschränkung des Alkoholverkaufs und Ausschanks).
Das Gesetz betraf somit auch bereits Bier (mit durchschnittlich 4 bis 5% vol). Die großen Brauereien stellten sich um und produzierten ein Malzgetränk, das aber nicht als „Malt Beer“ bezeichnet werden durfte, da die Verwendung des Begriffs „Bier“ zu der Zeit grundsätzlich verboten war. Offiziell wurde es als „Cereal Beverage“ (Getreidegetränk) bezeichnet. Als Trivialbezeichnung setzte sich „Near Beer“ durch (sinngemäß „fast wie ein Bier“). Vor der Prohibition gab es in den USA mehrere tausend Brauereien. Von diesen blieben nach dem Jahre 1933 nur noch Großbrauereien übrig, die sich mit der Produktion von Near Beer über Wasser gehalten hatten. Bekannte Produzenten mit ihren Marken waren Anheuser-Busch mit „Bevo“, Budweiser mit „Near Beer“, Pabst Brewing Company mit „Pablo“, Stroh mit „Lux-o“, Miller mit „Vivo“ und Joseph Schlitz mit „Famo“.
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Markus J. Eser
Weinakademiker und Herausgeber „Der Weinkalender“