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Gemäß EU-Verordnung wird bei Wein aller Qualitäts-Klassen das Nennvolumen in Hektoliter (hl), Liter (l), Zentiliter (cl) oder Milliliter (ml) ausgedrückt. Unterschiedlich für Stillwein und Schaumwein sind die in der Folge angeführten Volumina auf dem Flaschen-Etikett in Liter zugelassen, wobei ein „e“ (Code für geeichte Flasche) dazugestellt werden muss. Stillwein: 0,1 - 0,187 (für Flugzeuge, Schiffe, Züge oder Duty-Free-Shops) - 0,25 - 0,5 - 0,75 - 1 - 1,5 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - (7 explizit nicht) - 8 - 9 - 10. Schaumwein: 0,125 - 0,20 - 0,375 - 0,75 - 1,5 - 3 - 4,5 - 6 - 9. Laut EU-Verpackungsverordnung muss das Volumen „hinreichend konstant“ sein. Abweichungen von bis zu 6% gegenüber dem tatsächlichen Flascheninhalt werden toleriert. Das Nennvolumen muss in Österreich auch auf der Banderole enthalten sein. Siehe auch unter Fasstypen, Flaschen und Hohlmaße.
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