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Obstwein

fruit wine (GB)

Gärprodukte aus Früchten und Beeren zählen zu den ältesten alkoholischen Getränken. Die Griechen stellten schon in der Antike Wein nicht nur aus Trauben, sondern auch aus Äpfeln, Datteln, Feigen und anderen Früchten her. Auch die Römer und einige germanische Stämme kannten Obst- und Fruchtweine. Der Met (im Bild Melomel) galt im germanischen Mythos sogar als Göttertrank. Heute ist Obstwein bzw. Fruchtwein ein durch alkoholische Gärung von Saft oder Maische von dafür geeignetem frischem Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), Steinobst (Kirsche, Marillle, Nektarine, Pfirsich, Weichsel, alle Zwetschken- und Pflaumenarten), Beerenobst (Brombeere, Erdbeere, Heidelbeere, Himbeere, Holunder, Johannisbeere/Ribisel aller Farben, Stachelbeere) oder sonstigem Obst hergestelltes Getränk, das einen Alkoholgehalt von zumindest 1,2% vol aufweist.

Obstwein - Kirsche, Maracuja, Himbeere, Rhabarber, Zwetschge, Cuvée, Melomel

Nicht als Obst gelten Weintrauben. Ausgenommen davon sind Keltertrauben, die nicht der europäischen Spezies Vitis vinifera angehören oder nicht aus einer Kreuzung der Art Vitis vinifera mit anderen Arten der Gattung Vitis stammen.

Bezeichnungen

Bei der Bezeichnung wird das jeweilige Ausgangsprodukt vorangestellt, wie zum Beispiel Apfelwein oder Ribiselwein (Johannisbeerenwein, Korrianenwein). Das Wort Wein darf nicht von der Obstart (-gruppe) getrennt werden. Bezeichnungen, wie zum Beispiel „Wein aus Kirschen“ oder „Schaumwein aus Birnen“ sind unzulässig.

Ein Obstwein darf auch aus Fruchtsaft erzeugt werden. Der Alkoholgehalt kann durch Gärung bis zu 18% vol erreichen, wozu dem Gäransatz ausreichend Zucker zugesetzt werden muss. „Naturreine“ Obstweine (ohne Zuckerzugabe) erreichen selten über 10% vol. In der Regel beträgt der Alkoholgehalt abhängig vom Produkt zwischen 5 bis 6,5 (Apfelwein) bzw. 5,5 bis 9 Prozent. 

Ein Fruchtdessertwein ist ein mit Alkohol, Zucker oder Fruchtsaft versetzter Obst- bzw. Fruchtwein. In Deutschland sind dafür mehr als 12,0%, in Österreich zumindest 13,0% vol Alkoholgehalt vorgeschrieben.

Für einen Obst- bzw. Fruchtperlwein sind zumindest 1 bis maximal 2,5 bar Kohlensäure-Überdruck erforderlich. Ein Obst- bzw. Fruchtschaumwein muss durch alkoholische Gärung aus Fruchtsaft oder eine zweite alkoholische Gärung von Obst- bzw. Fruchtwein gewonnen werden. Der Kohlensäure-Überdruck muss dabei zumindest 3 bar betragen.

länderspezifische Bestimmungen

In Deutschland ist „Obstwein“ keine offizielle oder rechtlich geregelte Bezeichnung. Als Obstwein werden in der Regel Weine aus Kernobst bezeichnet, wobei die Abgrenzung nicht immer klar ist und auch synonym für Fruchtwein gebraucht wird. Offiziell wird unterschieden zwischen „Apfelwein“, „Birnenwein“ und „Fruchtwein“. Die Grundlage dafür bilden die Leitsätze für wein- und schaumweinähnliche Getränke. Diese fallen nicht unter das Weinrecht, sondern unter die Lebensmittelrecht-Vorschriften.

In Österreich müssen die Weine nach den Obstartgruppen als „Obstwein“, als „Obstmost“ oder „Most“, als „Steinobstwein“ oder als „Beerenwein“ bezeichnet werden. Hingegen ist ein Wein, der aus mehreren Obstartgruppen hergestellt wird, als Fruchtwein zu bezeichnen. Diese weinähnlichen Getränke sind im Weingesetz (Abschnitt „Obstwein“) definiert.

weiterführende Informationen

Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). 

Bild: Schäfer Fruchtweine

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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