Siehe unter Biowein.
Im Feber 2012 wurde vom SCOF (Standing Committee on Organic Farming) eine EU-Verordnung mit genauen Regeln für Weinberg und gegenüber früher nun auch Keller für die Produktion von Biowein erlassen. Bis dahin konnten Biowinzer am Etikett lediglich „Wein von Weintrauben aus biologischem und ökologischem Anbau“ angeben, da es keine Produktionsregeln für die Vinifikation von Bioweinen gab. Diese Bezeichnung ist aber nun nicht mehr zulässig. Nach den neuen Regeln hergestellte Weine dürfen nun wahlweise als „Ökologischer Wein“, „Ökowein“, „Biowein“ oder „Wein aus ökologisch/biologischem Anbau“ bezeichnet werden. Die Herstellung von Biowein steht also in unmittelbarem Zusammenhang mit einem zertifiziertem Biologischen (Ökologischen) Weinbau. Seit dem Jahre 1993 wird jährlich die weltweit größte Biomesse Millésime Bio für alkoholische Getränke aus biologischem Anbau veranstaltet.
Voraussetzung ist die Einhaltung der Richtlinien für Weingartenbewirtschaftung und Vinifikation nach den Biowein-Richtlinien gemäß der EU-Öko-Verordnung und die daraus resultierende Zertifizierung als Biobetrieb durch eine der staatlich zugelassenen Bio- bzw. Öko-Kontrollstellen. Ggf. kommen bei einer auf freiwilliger Basis erfolgten Mitgliedschaft bei einem der vielen...
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg