In Österreich verwendete umgangssprachliche Bezeichnung für einen besonders Restzucker bis max. 4 g/l. Diese hat aber keine weingesetzliche Bedeutung und darf nach österreichischem Weinrecht auch nur in der Form „trocken“ auf dem Etikett verwendet werden. Eine sinngemäß gleiche Bedeutung hat fränkisch trocken in Franken (Deutschland). Siehe bezüglich der anderen Geschmacksrichtungen beim Wein unter dem Stichwort Zuckergehalt.
Es gibt unübersichtlich viele Quellen im Web, bei denen man sich Wissen über Wein aneignen kann. Doch keine hat den Umfang, die Aktualität und die Richtigkeit der Informationen des Lexikons von wein.plus. Ich benutze es regelmäßig und verlasse mich darauf.
Sigi Hiss
freier Autor und Weinberater (Fine, Vinum u.a.), Bad Krozingen