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Pflanzrecht

Bezeichnung für ein zeitlich befristetes Recht, für eine landwirtschaftliche Fläche Weinreben zu pflanzen. Es ist im Detail in EU-Verordnungen sowie in den Weingesetzen der EU-Mitgliedsstaaten geregelt. Früher jedem Mitgliedsland limitierte Pflanzrechte zugewiesen. Damit sollte eine stabile und ausgeglichene Entwicklung der Rebflächen garantiert und ein ungezügeltes Wachstum verhindert werden. Nachdem einzelne Mitgliedsstaaten ihre Pflanzrechte fast zur Gänze ausgeschöpft hatten, wurden diese am freien Markt gehandelt. Im Zuge der Reform der EU-Weinmarktordnung wurde im Jahre 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagen, das System auslaufen zu lassen, da die Kosten für ein Pflanzrecht einen Wettbewerbsnachteil europäischer Winzer im Vergleich zu Produzenten in Australien, Kalifornien und Südafrika darstelle, wo Pflanzrechte unbekannt sind. In der EU-Weinmarktordnung 2009 wurde daher das Auslaufen der Pflanzrechte ab Anfang 2016 festgelegt.

Riede Zieregg Südsteiermark

Rodungsaktion innerhalb der EU

Bereits nach zwei Jahren wurde vielen Ländern klar, dass ein ungezügeltes Auspflanzen in der EU große Nachteile in sich birgt. Außerdem hatte die Europäische Union im Rahmen der dreijährigen Rodungsaktion im Zeitraum 2008 bis 2011 mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert, um rund 160.000 Hektar Weingärten zu roden (das entspricht der Gesamtfläche von Deutschland und Österreich). Ohne Pflanzrechte hätte die Gefahr bestanden, dass diese Flächen wieder bepflanzt werden. Von vielen Ländern wurde deshalb eine Wiedereinführung der Pflanzrechte gefordert. Eine eingesetzte Kommission stellte folgendes fest: Per Stichtag 31. Juli 2012 verfügten die Mitgliedsstaaten der EU über 296.141 Hektar an freien Pflanzrechten, es könnten somit sehr schnell Rebflächen ausgeweitet werden. Außerdem wurde eine sehr unterschiedliche Auslegung der Vorschriften in den einzelnen Ländern festgestellt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit eines neuen einheitlichen Systems.

Genehmigungssystem für Rebpflanzungen

Im Dezember 2013 einigten sich die EU-Gremien auf ein „neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen“, die per 1. Jänner 2016 wirksam geworden sind. Für jede Auspflanzung ist eine Genehmigung erforderlich. Es wird zwischen Auspflanzung „mit“ und „ohne“ vorheriger Rodung unterschieden. Ähnlich dem alten Wiederbepflanzungsrecht kann ein Betrieb im Ausmaß einer gerodeten Fläche wieder anpflanzen. Das ist aber betrriebsgebunden und muss innerhalb drei Jahren erfolgen. Eine Weitergabe der Rechte bzw. ein Handel ist ausgeschlossen. Die antragspflichtige Auspflanzung ohne vorheriges Roden ist mit jährlich 1% der Gesamtfläche begrenzt (in Österreich sind das maximal 450 Hektar).

Bereits bewilligte Pflanzrechte ex altem System können in eine Genehmigung umgewandelt werden. Die Kriterien für die Vergabe sind von der EU festgelegt und bieten Möglichkeiten für die Auswahl bestimmter Gruppen wie zum Beispiel Jungunternehmer, biologisch arbeitende Betriebe, Auspflanzung in natürlich benachteiligten Gebieten, Auspflanzungen in Steillagen oder Terrassenlagen oder Flurbereinigungs-Maßnahmen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssen die gewünschten davon definieren und die Vergabe der Flächen in ihrem Land koordinieren.

weiterführende Informationen

Der planmäßige Aufbau einer neuen Rebfläche bzw. Weingartens mit dem Pflanzen von Rebstöcken unter Einhaltung aller Gesetze, Beachtung aller Kriterien und die erforderlichen Maßnahmen sind detailliert unter Rebenaufbauplan beschrieben. Alle Hilfsmittel, Arbeiten und Maßnahmen im Weinberg während des Vegetationszyklus findet man unter dem Stichwort Weingartenpflege. Siehe auch eine komplette Aufstellung aller rebsortenspezifischen Stichwörter unter Weinrebe.

Riede Zieregg: Weingut Manfred Tement - Südsteiermark
Quelle: Der Winzer 5/2014

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Prof. Dr. Walter Kutscher

Früher benötigte man eine Fülle an Lexika und Fachliteratur, um im vinophilen Berufsleben up to date zu sein. Heute gehört das Weinlexikon von wein.plus zu meinen besten Helfern, und es darf zu Recht als die „Bibel des Weinwissens“ bezeichnet werden.

Prof. Dr. Walter Kutscher
Lehrgangsleiter Sommelierausbildung WIFI-Wien

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