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Lexikon
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Qualitätssystem

Die letzte Entscheidung über die Qualität eines Weines erfolgt durch den Konsumenten und ist trotz aller wissenschaftlich fundierten Analysemethoden eine Mischung aus nicht rein objektiven, sondern zum großen Teil subjektiven Eindrücken. Ob ein Wein „schmeckt“, hängt auch von physiologisch bedingten Vorlieben oder Abneigungen (jemand mag keinen Rotwein, weil er vielleicht einmal schlechte Erfahrungen auf Grund hoher Histaminwerte gemacht hat), dem kulturellen Hintergrund des Konsumenten und den persönlichen Erfahrungen ab. Erfahrungen sind zwar streng betrachtet subjektiv, aber andererseits ein objektives Kriterium (bei säurebetonten Weinen bekommt jemand Sodbrennen, womit so ein Wein schlechte Qualität besitzt).

Der Chemiker beschreibt durch objektive Analysen, wie der Wein beschaffen ist, der Konsument bzw. Weinkritiker beschreibt subjektiv, wie er schmeckt. Das Erstere bringt bei Wiederholung dasselbe Ergebnis, bei Zweiterem ist das nicht gesichert. Letztlich muss der Ausspruch akzeptiert werden: De gustibus non est disputandum (Über Geschmack kann man nicht streiten). Eine qualitative Weinbewertung in Form einer Benotung und textlicher Beschreibung wird durch professionelle Verkostungen ermittelt. Es gibt bereits Versuche, die „schmeckbare“ Qualität mittels Glykosyl-Glukose Assay festzustellen.

Herkunft & Qualitätspyramide

Die Weinqualität wird durch Herkunft (Ursprung), Methoden der Weingartenpflege (Weinberg), sowie Art der Weinbereitung (Keller) beeinflusst. Die Gepflogenheit, Weine in Qualitätsklassen einzuteilen, gab es schon in der Antike, wobei bei der Beurteilung der Ursprung der Trauben seit je her eine große Rolle gespielt hat. Ab den 1970er-Jahren wurde in vielen Ländern ein herkunftsbasierendes System eingeführt. In den 1990er-Jahren wurde durch die EU ein mehrstufiges Qualitätssystem mit den Stufen Tischwein (siehe aber dort), Tafelwein, Landwein und Qualitätswein (bzw. QbA = Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) etabliert, das bis Juli 2009 gültig war. In einzelnen Ländern gab es dabei auch Zwischenstufen oder Sonderbezeichnungen wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich den Prädikatswein. In den EU-Staaten und zum Teil auch in der Neuen Welt ist noch immer ein zumeist mehrstufiges Qualitätsweinschema mit verschiedenen Bezeichnungen gültig.

EU-Weinmarktordnung 2009

August 2009 trat eine umfangreich adaptierte EU-Weinmarktordnung mit gravierenden Änderungen bei den Qualitätsstufen und Bezeichnungen in Kraft. Dabei wurde das Herkunftsschutzsystem des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts auch für den Wein übernommen und dem Kriterium Herkunft (Ursprung) große Bedeutung gegeben. Bei der neuen Systematik wird nun in „Wein ohne geografische Angabe“ und in „Wein mit geografischer Angabe“ unterschieden. Somit wurde die nach Vorbild der französischen Appellationssystems bestehende Qualitätsphilosophie des „romanischen Weinrechts“ übernommen, die bei Wein, aber auch bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen seit jeher auf der Herkunft basiert. Dadurch sollen die in vielen Ländern zum Teil nach Beliebigkeit staatlich festgelegten und zum Teil zueinander inkompatiblen Qualitätshierarchien ersetzt, die neuen Stufen mit eindeutigen Profilen verbunden und für den Konsumenten verständlich gemacht werden.

Neue Qualitätsstufen

Gemäß einer Übergangsfrist durften Weine, welche nach „alter Regelung“ vor dem 31. Dezember 2010 vermarktet wurden, bis zur Erschöpfung der Bestände weiterhin vermarktet werden. Die Mitgliedstaaten waren jedoch verpflichtet, bis Ende 2011 die technischen Spezifikationen für alle zu schützenden Herkunftsnamen an die Kommission zu übermitteln, da sonst der internationale Schutz für eine solche Herkunft verfallen wäre. Die neuen Bezeichnungen:

  • Wein ohne Sorte und Jahrgang mit Angabe Staat = z. B. Wein aus Deutschland (früher Tafelwein)
  • Wein mit Sorte und/oder Jahrgang mit Angabe Staat
  • Wein aus Trauben eines EU-Staates, verarbeitet in anderem EU-Staat
  • Wein aus Verschnitt von Weinen aus mehreren Ländern der EU = Europäischer Wein
  • Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geografischer Angabe = Landwein
  • Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung = Qualitätswein/Prädikatswein

Qualitäts-Stufen - Wein, Landwein, Qualitäts-/Prädikatswein

Eine Besonderheit ist die mögliche Verarbeitung von Trauben eines EU-Mitgliedsstaates in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Zum Beispiel „Wein gewonnen in Österreich aus in Italien geernteten Trauben“. Weine aus Drittländern werden mit Angabe des Drittlandes etikttiert, also zum Beispiel „Wein aus Chile“ oder „Wein aus Australien“. Ein Verschnitt von Weinen aus mehreren Drittländern, zum Beispiel ein chilenischer Wein verschnitten mit einem australischen Wein, trägt die Bezeichnung „Verschnitt von Weinen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft“ oder „Verschnitt aus chilenischem und australischem Wein“.

Weine ohne geografische Angaben

Diese werden schlicht als „Wein“ bezeichnet; der Begriff Tafelwein ist nicht mehr erlaubt. In dieser Stufe wird in „Wein“ (ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe) und in „Wein mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe“ unterschieden. Im Rahmen der Verhandlungen haben sich Deutschland und Österreich gegen die Möglichkeit ausgesprochen, Wein ohne die nähere Herkunft als den Mitgliedsstaat mit Rebsorte(n) und Jahrgang zu bezeichnen. Sie wurden jedoch von der Mehrheit mit dem Argument überstimmt, eine Chancengleichheit mit Weinexporten aus Drittländern wie Argentinien, Australien, Chile, Neuseeland, Südafrika und den USA zu erreichen. Als Kompromiss wurde jedoch festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten für diese Weine strengere Voraussetzungen und Kontrollen festlegen müssen, als für Weine ohne Rebsorten- und Jahrgangsangabe.

Durch die neue Qualitätskategorie „Wein“ sollen größere Mengen einfacheren Weines ohne nähere Herkunft aber mit Rebsortenangaben auf dem (Welt-)Markt besser positioniert werden können, wie das die Länder in Übersee schon lange praktiziert hatten. Vor der neuen Weinmarktordnung war innerhalb der EU die Angabe der Rebsorten bei der Kategorie „Tafelwein“ verboten. In erster Linie wurde diese Kategorie deshalb bewußt degradiert, um die Herkunfts- (Land- und Qualitäts-) Weine davon positiv abzuheben. Man wollte damit die einfacheren Weine markttauglicher machen, um von der teuren Beseitigung der Überschussproduktion wegzukommen.

Obligatorisch ist die Angabe der Herkunft in Form des Mitgliedsstaates (z. B. Wein aus Deutschland oder Erzeugnis aus Österreich), in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden. Handelt es sich um einen Wein aus Trauben verschiedener Mitgliedsstaaten, muss die Angabe „Wein aus der Europäischen Gemeinschaft“ (oder sinngemäß) erfolgen. Dies ist zwar bezüglich der Bezeichnung „Weine ohne geografische Angabe“ verwirrend, aber „Mitgliedsstaat“ oder „Europäische Gemeinschaft“ gelten nicht als „geografische Angabe“ oder „Ursprungsbezeichnung“. Weiters muss auch der Abfüller angegeben werden. Hingegen sind Angaben über den Betrieb wie Schloss, Weinbau oder Weingut, sowie Erzeugungsverfahren wie „gegoren im Fass“ oder „ausgebaut im Fass“ verboten.

Wein - ohne Sorten- und/oder Jahrgangsangabe

Diese Weine entsprechen sinngemäß dem bisherigen Tafelwein. Er wird als Marktordnungsprodukt von niedriger Qualität gesehen. Deshalb darf er auch bis zu einem gewissem den Geschmack nicht beeinträchtigendem Ausmaß Weinfehler wie zum Beispiel einen leichten Böckser aufweisen. Für diese unterste Stufe gibt es keine Höchstertragsgrenzen, sowie auch keinerlei Anbau- und Produktionsregeln, was großen Spielraum ermöglicht.

Wein - mit Sorten- und/oder Jahrgangsangabe

Diese Weine ohne nähere Herkunftsangabe als das Mitgliedsstaat müssen in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern sein, sowie hinsichtlich Rebsorte eine Sortentypizität aufweisen. Hier gibt es eine länderspezifische Höchstertragsregelung. Bestimmte Rebsorten-Bezeichnungen, die als Namens-Bestandteil eine geschützte geografische Angabe oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung aufweisen und damit für den Verbraucher irreführend sein könnten, sind davon ausgeschlossen. Zum Beispiel deutet Weißer, Grauer und Blauer Burgunder auf Burgund hin und ist deshalb in Deutschland und Österreich verboten. Es liegt in Kompetenz der Mitgliedsstaaten, diese Rebsorten zu definieren. 

Qualitätssystem - gU und ggA

Landwein und Qualitätswein (alt) = Wein g.g.A und Wein g.U. (neu)

Für die qualitätsmäßig darüberstehenden Weine gibt es so wie früher zwei Stufen, die den früheren Landweinen und Qualitätsweinen (plus Prädikatsweinen) entsprechen. Je kleiner das Herkunftsgebiet, desto höher sind auch die weingesetzlichen Anforderungen bezüglich Ertrag und Alkoholgehalt. Alle geschützten Herkunftsangaben müssen von den Mitgliedsstaaten beantragt werden und sind in einer EU-Verordnung aufgelistet.

Die Mitgliedsstaaten sind ermächtigt, alle bisherigen Bezeichnungen als traditionelle Begriffe beizubehalten. Innerhalb der zwei Stufen wird es wie früher landesspezifische Abstufungen, wie zum Beispiel in Deutschland und Österreich beim g.U. Qualitätswein und Prädikatswein oder in Italien DOC und DOCG geben. Um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Drittländern (Nicht-EU-Staaten) zu erhöhen, dürfen im Gegensatz zu früher auch diese Weine nunmehr unbeschränkt nicht so wie vorher ausschließlich in Flaschen, sondern in auch Behältnisse wie zum Beispiel Bag-in-Boxes oder Tetra Pak abgefüllt werden. Ein neuer Trend mit Nachhaltigkeits-Gedanken ist, Wein auch in Mehrweg-Bierflaschen mit Kronkorken abzufüllen.

Die zwei Begriffe g.g.A. (geschützte geografische Angabe) und g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) sind nichts Neues, sondern wurden schon längere Zeit für die Kennzeichnung geografisch- und ursprungsgeschützter Lebensmittel verwendet.

Wein g.g.A. = Wein mit geschützter geografischer Angabe

Diese Weine entsprechen dem Landwein. Sie stammen in der Regel aus größeren Gebieten wie Region oder Bundesland. Obligatorisch ist die Angabe des Mitgliedsstaates und der Weinbauregion als Herkunftsangabe am Etikett. Der Ausdruck „geografische Angabe“ bezeichnet den Namen einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Weines mit folgenden Anforderungen dient:

Er hat eine bestimmte Güte, ein bestimmtes Ansehen oder andere Eigenschaften, die sich aus diesem geografischen Ursprung ergeben; zumindest 85% der Trauben stammen ausschließlich aus bzw. seine Herstellung erfolgt in diesem geografischen Gebiet; sowie wurde er aus Rebsorten gewonnen, die zur Spezies Vitis vinifera oder einer Kreuzung zwischen Sorten der Vitis vinifera und einer anderen Sorte der Gattung Vitis (z. B. asiatischer Vitis amurensis oder amerikanischen Vitis labrusca) zählen. Die Vorgaben sind weniger streng und umfangreich als beim Wein g.U. Die Bezeichnungen in den Landessprachen:

  • Bulgarien: Regionalno Vino
  • Deutschland: Landwein, zusätzlich erlaubt: geschützte geografische Angabe (g.g.A. ist nicht erlaubt)
  • England und international: PGI = Protected Geographical Indication
  • Frankreich: IGP = Indication Géographique Protégée (Vin de pays)
  • Griechenland: PGE = Prostatevomenis Geografikis Endixis (Topikos Oinos)
  • Italien: IGP = Indicazione Geografica Protetta (IGT = Indicazione Geografica Tipica)
  • Kroatien: ZOZP = Zaštićena Oznaka Zemljopisnog Podrijetla (Regionalno Vino)
  • Österreich: Landwein (g.g.A. ist nicht erlaubt)
  • Polen: COG = Chronione Oznaczenie Geograficzne (Wino Krajowe)
  • Portugal: IGP = Indicação Geográfica Protegida (VR = Vinho Regional)
  • Rumänien: IG = Indicație Geografică (Vin de Regiune)
  • Slowakei: CZO = Chráněné Zeměpisné Označeni (Regionálne Víno)
  • Slowenien: PGO = Priznano Geografsko Oznako (Deželno Vino)
  • Spanien: IGP = Indicación Geográfica Protegida (VdlT = Vino de la Tierra)
  • Tschechien: CZO = Chráněné Zeměpisné Označeni (Zemské Víno)
  • Ungarn: OFJ = Oltalom alatt álló földrajzi jelzés (Tájbor)

Wein g.U. = Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung

Diese Weine entsprechen den früheren Stufen Qualitätswein und Prädikatswein. Sie stammen in der Regel aus kleineren Gebieten wie Gemeinde (Ort), Einzellage und Katasterlage (Deutschland) oder Lage bzw. Riede (Österreich). Die „Ursprungsbezeichnung“ ist der Name einer Gegend, eines bestimmten Ortes oder in Ausnahmefällen eines Landes, der zur Bezeichnung eines Weines mit folgenden Anforderungen dient:

Er verdankt seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse; die Weintrauben stammen ausschließlich aus bzw. seine Herstellung erfolgt in diesem geografischen Gebiet; sowie wurde aus Rebsorten der Spezies Vitis vinifera gewonnen. Die betreffenden Sorten werden in Eigenverantwortung von den EU-Mitgliedsstaten definiert (siehe dazu unter Qualitätswein-Rebsorten).

Für die Produktion gelten landesspezifische Kriterien bezüglich der Weingartenpflege wie unter anderem Erziehungsform, Pflanzdichte und Rebschnitt; Beschränkung des Ertrages; Mindestwerte für das Mostgewicht der Trauben; Art der Weinlese; Vorgaben bezüglich der Vinifizierung wie Anreichern, Spriten, Säuerung, Süßung und Art bzw. Dauer des Ausbaus; sowie Vorgaben bezüglich Alkoholgehalt, Farbe, Gesamtextrakt, Geschmack, Restzucker und Säuregehalt des Weines.

Die Weine müssen vor der Vermarktung analytischen (chemisch/physikalisch) und sensorischen (Verkostung) Prüfungen unterzogen werden; bei negativem Ergebnis werden sie abgestuft. Siehe diesbezüglich unter Amtliche Prüfnummer (Deutschland) und Staatliche Prüfnummer (Österreich). Die Bezeichnungen in den Landessprachen:

  • Bulgarien: GNP = Garantirano Naimenovanie sa Proischod (Katschestveno Vino)
  • Deutschland: Qualitätswein/Prädikatswein, zusätzlich erlaubt: geschützter Ursprung (g.U. ist nicht erlaubt)
  • England und international: PDO = Protected Designation of Origin (Quality Wine PSR)
  • Frankreich: AOP = Appellation d’Origine Protégée (AOC/AC, VDQS)
  • Griechenland: POP = Prostatevomenis Onomasías Proelefsis (OPAP, OPE, OKP)
  • Italien: DOP = Denominazione di Origine Protetta (DOC, DOCG)
  • Kroatien: ZOI = Zaštićena Oznaka Izvornosti (Kvalitetno Vino, Predikatno Vino)
  • Österreich: DAC = Districtus Austriae Controllatus bzw. Qualitätswein/Prädikatswein (g.U. ist nicht erlaubt)
  • Polen: CNP = Chroniona Nazwa Pochodzenia (Jakość Wino)
  • Portugal: DOP = Denominação de Origem Protegida (IPR, DOC)
  • Rumänien: DOC = Denumire de Origine Controlată / Vin de Calitate
  • Slowakei: DSC = Districtus Slovakia Controlatus (Akostné Víno, Akostné Víno s Prívlastkom)
  • Slowenien: ZGP = Zaščitenim Geografskim Poreklom / Kakovostno Vino ZGP
  • Spanien: DOP = Denominación de Origen Protegida (DO, DOCa, VCIG, VdP)
  • Tschechien: VOC = Víno Originální Certifikace (Stanovená Oblast)
  • Ungarn: OEM = Oltalom alatt álló eredetmegjelölés (Minőségi Bor, Különleges Minőségi Bor)

Zusammenfassung

Die Namen der Weinbaugebiete aller EU-Staaten sind gemäß der neuen Begrifflichkeiten automatisch als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die der Landweingebiete als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) in das EU-Register eingetragen worden, sind also anerkannt und weinrechtlich geschützt und decken damit die EU-Anforderungen ab. Das sind zum Beispiel die deutschen Anbaugebiete, die österreichischen Weinbaugebiete, die französischen AOC- (nun AOP), die spanischen DO/DOCa- (nun DOP) und die italienischen DOC/DOCG-Bereiche (nun DOP). Deshalb können sie weiterhin am Flaschenetikett angeführt. Über die Verwendung der neuen Bezeichnungen gibt es jedoch länderspezifische Regelungen.

Die Begriffe Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein (mit allen Weintypen) sind keine EU-einheitlichen Qualitätsstufen mehr, sondern nur als „traditionelle Angaben“ erhalten geblieben. Das gilt vor allem für Österreich und Deutschland, aber auch andere. In Österreich sind die neuen Bezeichnungen g.g.A. und g.U. bis auf weiteres verboten. In Deutschland war dies nur bis Ende 2011 der Fall. Alternativ können hier die neuen Bezeichnungen zusätzlich angeführt werden, jedoch nicht in der abgekürzten Form. In Frankreich, Griechenland, Italien , Portugal und Spanien sind alternativ die alten Bezeichnungen zulässig.

weitere Klassifikationssysteme

Zusätzlich zur EU-Regelung gibt es aber nach wie vor in vielen Ländern weitere Klassifikations-Systeme. Das sind zum Beispiel in Frankreich jene im Bordeaux (Graves, Médoc, Saint-Émilion, Sauternes) und Burgund, sowie in Deutschland die VDP-Klassifikation. Siehe auch eine komplette Aufstellung der vielen Systeme unter Grand Cru.

weiterführende Information

Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). Alle Arbeiten und Hilfsmittel im Weinberg während des Vegetationszyklus sind unter Weingartenpflege angeführt. 

Graphik: © Norbert F. J. Tischelmayer

Stimmen unserer Mitglieder

Roman Horvath MW

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