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Qualitätswein-Rebsorten

Grape varieties for quality wines (GB)

Gemäß EU-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten eine Klassifizierung der Keltertraubensorten vornehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet zum Zwecke der Weinherstellung angepflanzt oder veredelt werden dürfen. Diese müssen der europäischen Spezies Vitis vinifera angehören oder aus einer Kreuzung dieser Spezies mit anderen Spezies der Gattung Vitis (z. B. der asiatischen Vitis amurensis oder der amerikanischen Vitis labrusca) stammen. Sechs Rebsorten sind aber verboten, obwohl sie diese Bedingungen erfüllen. Das sind Clinton, Herbemont, Isabella, Jacquez, Noah und Othello. Warum gerade diese sechs hat historische Gründe, die heute auch von offizieller Seite niemand mehr weiß oder erklären kann (eines der Geheimnisse von EU-Gesetzen). Es handelt sich zwar um amerikanische Hybriden, aber es gibt ja auch noch eine Unzahl anderer, die sehr wohl für den Anbau erlaubt sind. Werden Sorten aus der Klassifizierung gestrichen, so sind die betreffenden Flächen innerhalb von 15 Jahren nach deren Streichung zu roden (ausgenommen sind Flächen für den hauseigenen Winzergebrauch).

Cabernet Sauvignon, Grüner Veltliner, Pinot Noir, Riesling

Klassifikation

Diese Klassifikation gilt aber nur für den Anbau und bedeutet nicht automatisch, dass diese Sorten auch für alle Weinqualitäts-Klassen verwendet werden dürfen. Werden die obigen Bedingungen erfüllt, liegt die Entscheidungskompetenz bei den verantwortlichen Gremien der Weinbauländer. Diese bestimmen eigenverantwortlich, welche Sorten für welche Qualitätsklassen mit gegebenenfalls einschränkenden Auflagen verwendet werden dürfen. Aus den nach oben erwähnten Kriterien klassifizierten Sorten müssen also jene definiert werden, die für die Erzeugung von Landwein (g.g.A.) und Qualitätswein (g.U.) erlaubt sind. Das betrifft vor allem die PIWI-Sorten (pilzwiderstandsfähigen Sorten), die besonders im Biologischen Weinbau gefragt sind.

speztielle Bestimmungen

In Österreich hat sich der Begriff Qualitätswein-Rebsorten durchgesetzt. Diese gelten aber nicht nur für Qualitätswein, sondern es können natürlich auch daraus die Stufen Landwein und Wein produziert werden. Alle anderen klassifizierten Rebsorten dürfen nur für die Stufen „Wein“ (ohne Sorten/Jahrgangsangabe, früher Tafelwein) oder „Rebsortenwein“ (mit Sorten/Jahrgangsangabe) verwendet werden. Für den „Rebsortenwein“ dürfen Rebsorten bzw. Rebsortennamen, die als Namens-Bestandteil eine geschützte geographische Angabe oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung aufweisen und damit für den Verbraucher irreführend sein könnten, nicht verwendet werden (zum Beispiel könnte ja Blauer Burgunder auf die Herkunft Burgund hindeuten). Es liegt in Kompetenz der Mitgliedsstaaten, diese Rebsorten bzw. Rebsortennamen zu definieren. In Österreich sind dies Weißer, Grauer und Blauer Burgunder, sowie Blaufränkisch und Rheinriesling. Stattdessen sind die Synonyme Pinot Blanc, Pinot Gris, Pinot Noir und Riesling zulässig; für Blaufränkisch gibt es keines.

empfohlen oder zugelassen

Es gibt empfohlene, zugelassene und vorübergehend zugelassene Rebsorten. Empfohlen sollten jene sein, die im jeweiligen Bereich hervorragende Qualitäten hervorbringen können. Zugelassen sind alle anderen. Vorübergehend zugelassen sind Sorten mit noch einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung, die jedoch auslaufen sollen. Auf Grund einer Übergangsbestimmung sind Weingärten mit vorübergehend zugelassenen Sorten spätestens 25 Jahre nach der Klassifizierung zu roden. Dazu zählen zum Beispiel in Österreich Concord (Ripatella), Delaware und Elvira, die für die lokale burgenländische Weinspezialität Uhudler verwendet werden. Für neue Rebsorten muss ein Sortenschutz beantragt werden, erst dann kann eine Aufnahme in die landesspezifischen Sortenlisten erfolgen. Die in Deutschland und Österreich definierten Qualitätswein-Rebsorten sind dort angeführt. Eine komplette Aufstellung relevanter Stichwörter zum Thema Rebsorte ist unter Weinrebe enthalten.

CS: Von BerndtF, CC BY-SA 3.0, Link
GV: Von Rosenzweig - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
PN: Von Wladyslaw - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
RIE: Von Bauer Karl - Eigenes Werk, CC BY 2.0 at, Link

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Hans-Georg Schwarz

Als Ehrenobmann der Domäne Wachau ist es für mich der einfachste und schnellste Weg, bei Fragen in das wein.plus-Lexikon einzusteigen. Die Gewissheit, hier fundierte und aktuelle Informationen zu erhalten, machen die Benutzung zu einem unverzichtbaren Ratgeber.

Hans-Georg Schwarz
Ehrenobmann der Domäne Wachau (Wachau)

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