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Riesling-Statut

Im Jahre 1997 wurde von den Mitgliedern des VDP-Nahe beschlossen, ab dem Jahrgang 1997 nur noch Rieslingweine aus besten Weinbergen mit Lagenbezeichnung anzubieten. Die anderen Rieslinge des jeweiligen VDP-Weingutes wurden ohne Lagenbezeichnung, sondern stattdessen als Ortsweine oder Gutsweine vermarktet. Gleiches galt für alle anderen Rebsorten, selbst aus Spitzenlagen. Des Weiteren wurden die betreffenden Spitzenlagen definiert. Die Kriterien im Einzelnen waren: Trauben zu 100% aus klassifizierter Lage, 100% Riesling, Handlese, Basisertrag 48 Hektoliter pro Hektar, höhere Reife für jede Qualitätsstufe, Anerkennung durch Blindverkostung, Vermarktung ab April des Folgejahres. In der Folge ging das Riesling-Statut im VDP-Klassifikationsmodell auf.

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Thorsten Rahn

Das Weinlexikon hilft mir, auf dem Laufenden zu bleiben und mein Wissen aufzufrischen. Vielen Dank für dieses Lexikon das an Aktualität nie enden wird! Das macht es so spannend, öfter vorbeizuschauen.

Thorsten Rahn
Restaurantleiter, Sommelier, Weindozent und Autor; Dresden

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