Handelsübliche Bezeichnung für einen Sekt nach der Flaschengärung (zweiten Gärung), der einige Zeit bis zum Dégorgement (Entfernung des Hefesatzes) lagert. Die Bezeichnung hat aber keine weinrechtliche Bedeutung. Im Gegensatz dazu wird der auslieferungsfähige, aber noch nicht ausgestattete Sekt (das heißt noch vor einer gegebenenfalls duchzuführenden Dosage) als „Fertigsekt“ bezeichnet. Eine sinngemäß ähnliche Bedeutung hat der Rohwein. Eine detaillierte Beschreibung der Schaumweinproduktion mit allen Verarbeitungsschritten gibt es unter dem Stichwort Champagner.
Ich habe großen Respekt vor dem Umfang und der Qualität des wein.plus-Lexikons. Es handelt es sich um eine einzigartige Anlaufstelle für knackige, fundierte Informationen zu Begriffen aus der Welt des Weines.
Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach