In Deutschland gebräuchliche Bezeichnung für einen Wein von blass- bis hellroter Farbe. Nach deutschem Weinrecht sind dies unter anderem die Weine Badisch Rotgold (Baden), Schieler (Sachsen) und Schillerwein (Württemberg). Gemäß EU-Recht handelt es sich bei diesen Bezeichnungen um namensgeschützte, traditionelle Begriffe. Diese Weine entsprechen einem Qualitätsweins (g.U.). Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein mit zugesetzter Kohlensäure verwendet werden, wenn diese Produkte aus Weintrauben bestimmter Anbaugebiete hergestellt wurden.
Ein Rotling muss aus einer Trauben- oder Maischemischung aus Sorten der betreffenden Anbaugebiete produziert werden. Es handelt sich also sinngemäß um einen gemischten Satz. Gemäß deutschem Weinrecht dürfen diese Weine aber nicht als Rosé bezeichnet werden. Der Name Rotling wird jedoch auch in anderen Anbaugebieten verwendet.
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
Bild: Juliussspital
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Dominik Trick
Technischer Lehrer, staatl. geprüfter Sommelier, Hotelfachschule Heidelberg