Bezeichnung für einen Wein aus dem deutschen Anbaugebiet Württemberg mit blass- bis hellroter Farbe. Es gibt verschiedene Versionen für die Bedeutung des Namens. Zu den häufigsten zählt, dass der Name vom in Marbach im Schwabenland geborenen Dichterfürsten Friedrich von Schiller (1759-1805) abgeleitet wurde. Das kann aber nicht stimmen, da die Weinbezeichnung schon Jahrhunderte vor Lebzeiten Schillers verwendet wurde. Viel mehr leitet sich der Name vermutlich von der schillernden Farbe des Weines ab. Der Wein muss aus einer Trauben- oder Maischemischung von frei verwendbaren roten und weißen Sorten aus dem Anbaugebiet Württemberg produziert werden.
Es handelt sich gemäß EU-Recht um einen namensgeschützten, traditionellen Begriff, der den Bedingungen eines Qualitätsweins (g.U.) entspricht. Er zählt in Deutschland zur Gruppe Rotling, darf aber gemäß deutschem Weinrecht nicht als Rosé bezeichnet werden. Die Bezeichnung darf auch bei einem Qualitätsschaumwein oder Qualitätsperlwein verwendet werden, wenn diese Produkte nur aus Wein aus dem Anbaugebiet Württemberg hergestellt wurden. Weitere Weine mit ähnlichen Bestimmungen sind Badisch Rotgold und Schieler (Deutschland) sowie Schiller (Schweiz).
Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange).
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Dr. Edgar Müller
Dozent, Önologe und Weinbauberater, Bad Kreuznach