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Schweflige Säure

acide sulfureux (F)
acidità solforosa (I)
sulfurous acid (GB)
ácido sulfuroso (PO)
diwaterstofsulfiet (N)

Mittelstarke Säure (internationaler Name Dihydrogensulfit), die beim Einleiten von Schwefeldioxid in Wasser gebildet wird. Sie hat besonders bei warmer Umgebung das Bestreben, durch Oxidation in die wesentlich giftigere und stärkere Schwefelsäure überzugehen. Die Salze und Ester der schwefligen Säure nennt man Sulfite oder auch neutrale oder sekundäre Sulfite, sowie Hydrogensulfite oder früher Bisulfite oder auch primäre oder saure Sulfite. Bei Zugabe von Schwefeldioxid in Maische, Most oder Wein wird dieses zum Großteil in schweflige Säure umgewandelt, nur ein kleiner Teil bleibt als Schwefeldioxid vorhanden. Die schweflige Säure beginnt sich sofort in Sulfite und Hydrogensulfite aufzuspalten. Beide gehen mit verschiedenen Substanzen im Wein Verbindungen ein. Erst wenn diese Vorgänge abgeschlossen sind, ist die so genannte freie schweflige Säure vorhanden. Die Menge ist abhängig von der Temperatur und dem pH-Wert, beträgt aber in der Regel etwa 20%. Das bedeutet, dass der große Teil der schwefligen Säure mit rund 80% im Wein in gebundener Form vorhanden ist.

antimikrobielle und reduzierende Wirkung

Die schweflige Säure bzw. Schwefeldioxid besitzt antimikrobielle Wirkung vor allem gegen Acetobacter (Essigsäure-Bakterien), Milchsäure-Bakterien und wilde Hefen. Die Hydrogensulfite binden aromastörende Substanzen, unter anderem Acetaldehyd (Alkoholvorstufe). Die Sulfite reagieren mit dem gelösten Sauerstoff zu Sulfaten und haben reduzierende Wirkung. Die Summe von freiem und gebundenem Schwefeldioxid (schweflige Säure) ergibt den Gesamtschwefel (auch Gesamt-Schwefeldioxid oder gesamte schweflige Säure). Der Anteil im Wein wird mittels Jodometrie (frei) und Azidimetrie (gebunden) gemessen und in Milligramm per Liter (mg/l) angegeben. Zu große Schwefelmengen im Wein sind gesundheitlich schädlich, deshalb gibt es gesetzliche Grenzwerte. Selbst unter Einhaltung dieser Grenzwerte kann es aber durch unsachgemäße Trockenkonservierung leerer Holzfässer, oder Überschwefelung des Weines zum Weinfehler Schwefelsäurefirn kommen.

menschlicher Organismus

Schwefel ist ein wichtiger Bestandteil des menschlichen Körpers und an etlichen Stoffwechselvorgängen beteiligt. Er ist einer der wichtigsten Funktionsträger im Organismus, ist notwendig für Haut, Haar und Nägel, hält das Gewebe weich, nimmt Stress, hilft erwiesenermaßen bei Asthma, Arthritis, Rheuma, inneren und äußeren Entzündungen, Rücken- und Muskelschmerzen und sämtlichen Allergien. Schwefelbäder sind allgemein als gesundheitsfördernd bekannt und werden auch von vielen Menschen genutzt. Im Körper eines Erwachsenen mit einem Durchschnittsgewicht von 70 kg sind rund 150 g Schwefel enthalten. Der Tagesbedarf wird auf knapp 900 mg geschätzt. Einige Schwefelverbindungen sind in höheren Dosen toxisch (giftig). Sulfite können zum Beispiel die Vitamine der B-Gruppe zerstören, die Wirkungsweise der Enzyme hemmen und die Wirkung von krebserregenden Substanzen verstärken. Schwefelreiche Lebensmittel sollten daher nur in Maßen genossen werden.

zulässige Mengen im Wein

Die WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) hat als gesundheitlich unbedenkliche Grenze (ADI) für die tägliche Aufnahme von Schwefel im menschlichen Körper mit 0,7 mg per kg Körpergewicht definiert. Schwefel kann in Lebensmitteln Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen. Bei Allergie gegen Sulfite können schon wesentlich geringere Mengen als unten angeführt das so genannte „Sulfit-Asthma“ auslösen. Deshalb besteht seit dem 25. November 2005 gemäß EU-Verordnung bei mehr als 10 mg/l Gehalt Schwefel eine Auszeichnungspflicht am Etikett (dieser Wert wird übrigens bei nahezu allen Weinen überschritten). Zulässig sind die beiden Texte „Enthält: Schwefeldioxid“ oder „Enthält: Sulfite“ (die Verwendung der Formel „SO2“ ist jedoch nicht erlaubt). Diese Bestimmung gilt für alle Produkte, also für Traubenmost, Wein, Schaumwein und Essig (Weinessig). Maßgeblich ist auch der Anteil an Restzucker. Die Werte seit der August 2009 gültigen EU-Weinmarktordnung:

WEINART (FA = freier Anteil, KG = kein Grenzwert)

RESTZ

MG/L

FA

Most, tw. vergorener Most, Sturm, Wein weiß/rosé < 5 g/l 200 KG
Most, tw. vergorener Most, Sturm, Wein weiß/rosé ab 5 g/l 250 KG
Most, tw. vergorener Most, Sturm, Wein rot < 5 g/l 150 KG
Most, tw. vergorener Most, Sturm, Wein rot ab 5 g/l 200 KG
Landwein weiß/rosé < 5 g/l 200 50
Landwein weiß/rosé ab 5 g/l 250 50
Landwein rot < 5 g/l 150 50
Landwein rot ab 5 g/l 200 50
Qualitätswein, Kabinett weiß/rosé < 5 g/l 200 50
Qualitätswein, Kabinett weiß/rosé ab 5 g/l 210 50
Qualitätswein, Kabinett rot < 5 g/l 150 50
Qualitätswein, Kabinett rot ab 5 g/l 200 50
Spätlese weiß/rosé < 5 g/l 200 50
Spätlese weiß/rosé ab 5 g/l 300 50
Spätlese rot < 5 g/l 150 50
Spätlese rot ab 5 g/l 300 50
Auslese weiß/rosé < 5 g/l 200 60
Auslese weiß/rosé ab 5 g/l 350 60
Auslese rot < 5 g/l 150 60
Auslese rot ab 5 g/l 350 60
Ausbruch, Beerenauslese, Strohwein, TBA, Eiswein < 5 g/l 150/200 75
Ausbruch, Beerenauslese, Strohwein, TBA, Eiswein ab 5 g/l 400 75
Likörwein, Qualitätslikörwein weiß/rot < 5 g/l 150 KG
Likörwein, Qualitätslikörwein weiß/rot ab 5 g/l 200 KG
Perlwein weiß/rosé < 5 g/l 200 KG
Perlwein weiß/rosé ab 5 g/l 250 KG
Perlwein rot < 5 g/l 150 KG
Perlwein rot ab 5 g/l 200 KG
Schaumwein mit Kohlendioxid versetzt weiß/rosé < 5 g/l 200 KG
Schaumwein mit Kohlendioxid versetzt weiß/rosé ab 5 g/l 250 KG
Schaumwein mit Kohlendioxid versetzt rot < 5 g/l 150 KG
Schaumwein mit Kohlendioxid versetzt rot ab 5 g/l 200 KG
Schaumwein nicht rel. 235 KG
Schaumwein bei Verkauf in Österreich nicht rel. 275 KG
Qualitäts-Schaumwein (Sekt) nicht rel. 185 KG
Qualitäts-Schaumwein (Sekt) bei Verkauf in Österreich nicht rel. 225 KG
alkoholarmer Wein nicht rel. 200 50
entalkoholisierter Wein nicht rel. 200 KG
Obstmost, Obstwein, Obstschaumwein nicht rel. 200 KG

 

Bei der Herstellung von Biowein wird von deutlich geringeren Mengen bis zu maximal zwei Drittel dieser Höchstmengen ausgegangen. Einzelne Bioverbände verpflichten dazu ihre Mitglieder. So schreibt Bioland für Rot- und Weißweine mit weniger als 5 g Restsüße pro Liter maximal 110 mg/l (Rotwein) und 140 mg/l Schwefeldioxid (Weißwein) vor. Weine mit mehr als 5 g Restsüße pro Liter dürfen nicht mehr als 140 mg/l (Rotwein) und 180 mg/l (Weißwein) Schwefeldioxid enthalten. Siehe auch tabellarische Aufstellungen unter den Stichwörtern Gesamtextrakt (Weininhaltsstoffe) und Mittel bei der Weinbereitung.

weiterführende Informationen

Siehe bezüglich der Produktion von alkoholischen Getränken unter Champagner (Schaumweine), Destillation (Destillate), Spezialweine, Spirituosen (Typen), Weinbereitung (Weine und Weintypen) und Weingesetz (weinrechtliche Belange). Alle Arbeiten und Hilfsmittel im Weinberg während des Vegetationszyklus sind unter Weingartenpflege angeführt. 

Stimmen unserer Mitglieder

Egon Mark

Das Lexikon von wein.plus ist für mich die umfangreichste und beste Informationsquelle über Wein, die es derzeit gibt.

Egon Mark
Diplom-Sommelier, Weinakademiker und Weinberater, Volders (Österreich)

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